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Meldeportals-Mindestlohn
Mit Inkrafttreten der neuen Mindestlohnmeldeverordnung sollen Arbeitgeber die Anmeldungen ihrer nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer online abgeben.

Mit Inkrafttreten der neuen Mindestlohnmeldeverordnung (MiLoMeldV (neu)) am 1. Januar 2017 sollen Arbeitgeber gemäß § 1 MiLoMeldV die Anmeldungen ihrer nach Deutschland entsandten Arbeitnehmer mit Hilfe des Meldeportals-Mindestlohn online abgeben. Das gleiche gilt für Entleiher, die von einem Verleiher mit Sitz im Ausland überlassene Arbeitnehmer tätig werden lassen.
Meldeportal-Mindestlohn
Faltblatt „Meldeportal-Mindestlohn“