Europawahl 2024
Am 9. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments statt. Deutsche Staatsangehörige, die über keinen Wohnsitz mehr in Deutschland verfügen (Auslandsdeutsche), haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, vom Ausland aus an der Europawahl in Deutschland teilzunehmen. Der hierfür erforderliche Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens 19. Mai 2024 bei der zuständigen Gemeinde in Deutschland im Original vorliegen.