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Beantragung bei einem Honorarkonsul

Die Beantragung von biometrischen Reisepässen (sowie von vorläufigen und Kindereisepässen ist bei den Honorarkonsuln in Monaco, Montpellier, Nizza, Nouméa, Papeete (Tahiti), Rennes, Saint-Denis (La Réunion) und Toulouse möglich.
Bei den übrigen deutschen Honorarkonsuln und Honorarkonsulinnen können in Ausnahmefällen Anträge für Kinderreisepässe und bei besonderer Eilbedürftigkeit vorläufige Reisepässe (Gültigkeit 1 Jahr) entgegengenommen werden.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an den örtlich zuständigen Honorarkonsul. Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Übersichtsseite.
Zusätzlich zu den Passgebühren fallen folgende Gebühren an:
Identitätsfeststellung durch den Honorarkonsul (nur bei Anträgen auf biometrische Reisepässe) | 25,00 €, Tarif - 140 Auslandskostenverordnung (AKostV) |
Beglaubigung der Unterschrift | 20,00 €, Tarif - 122 AKostV |
Beglaubigung der Fotokopien in einem Vermerk | 10,00 €, Tarif - 124 KostV |
Auslage für die Übersendung der Daten an die übergeordnete berufskonsularische Vertretung | zw. 8,00 € und 10,50 € |
Portokosten für Zusendung des fertigen Passes | 8,00 € (10,50 € Übersee) |
Die Bearbeitungsdauer für Ihren Reisepass verlängert sich aufgrund der Postlaufzeit und der zusätzlichen Bearbeitungsschritte.