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Beantragung bei einem Honorarkonsul

Die Beantragung von biometrischen Reisepässen (sowie von vorläufigen und Kindereisepässen ist bei den deutschen Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln in Monaco, Montpellier, Nizza, Nouméa, Papeete (Tahiti), Rennes, Saint-Denis (La Réunion) und Toulouse möglich.
Bei den übrigen deutschen Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln können in Ausnahmefällen Anträge für Kinderreisepässe und bei besonderer Eilbedürftigkeit vorläufige Reisepässe (Gültigkeit 1 Jahr) entgegengenommen werden.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an die Honorarkonsulin oder den Honorarkonsul, die/der für Sie örtlich zuständig ist. Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Übersichtsseite.
Zusätzlich zu den Passgebühren fallen folgende Gebühren an:
Annahme und Weiterleitung des Pass- oder Personalausweisantrags durch Honorarkonsularbeamte, denen die Botschaft übergeordnet ist | 90,00 € (gerundet) |
Annahme und Weiterleitung des Pass- oder Personalausweisantrags durch Honorarkonsularbeamte, denen ein Generalkonsulat übergeordnet ist | 97,00 € (gerundet) |
Auslage für die Übersendung der Daten an die übergeordnete berufskonsularische Vertretung | zw. 8,00 € und 10,50 € |
Portokosten für Zusendung des fertigen Passes | 8,00 € (10,50 € Übersee) |