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Asylangelegenheiten
Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland bearbeiten keine Asylangelegenheiten.

Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland bearbeiten keine Asylangelegenheiten. Zuständig für die Bescheidung von Asylanträgen ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Bei der Botschaft Paris können keine Asylanträge gestellt werden. Es können keine Auskünfte zu Asylangelegenheiten erteilt werden. Die Botschaft weist auf das Online-Informationsangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge hin.