Ab dem 1. Januar 2021 gilt eine Nachfolgeregelung zu der sogenannten „Westbalkanregelung“.
Nach der neuen Regelung kann die Bundesagentur für Arbeit (BA) künftig Zustimmungen zu Beschäftigungen unabhängig von der Qualifikation an Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien nur noch unter der Voraussetzung erteilen, dass der Visumantrag an der jeweils zuständigen Auslandsvertretung in einem der sechs Staaten gestellt wird. Im Unterschied zur bisherigen Rechtslage ist künftig eine Antragstellung bei Auslandsvertretungen in Staaten außerhalb der sechs Westbalkanstaaten, also auch an der Botschaft Paris nicht mehr möglich.
Die Botschaft Paris bietet daher keine Termine zur Visumbeantragung nach der sogenannten „Westbalkanregelung“ mehr an
Für Antragstellende aus den Westbalkanstaaten, die über eine qualifizierte berufliche oder akademische Ausbildung verfügen, kann deren Anerkennung in Deutschland beantragt werden. Für anerkannte Fachkräfte bleibt die Visumerteilung weiterhin möglich. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Visa für längere Aufenthalte.