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Liste des avocats Strasbourg et environs (Alsace, Lorraine, Champagne-Ardenne) (en allemand)

24.08.2022 - Article

I. Haftungsausschluss

Die folgenden Hinweise und die Benennung der Anwälte erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen.

II. Allgemeine Hinweise

1. Anwaltszwang

Grundsätzlich besteht in mündlichen Verfahren vor französischen Gerichten kein Anwaltszwang. Dieser besteht in allen schriftlichen Verfahren, d. h. vor dem Tribunal de Grande Instance (Landgericht) und vor der Cour d’Appel (Berufungsgericht). Außer vor der Cour de Cassation (Kassationsgerichtshof für Revisionen) und dem Conseil d’Etat (Oberstes Verwaltungsgericht), wo nur die an diesen Gerichten zugelassenen Anwälte vertreten können, kann ein in Frankreich zugelassener Anwalt vor allen Gerichten auftreten. In Verfahren vor dem Tribunal de Grande Instance, an dem ein Anwalt nicht zugelassen ist, benötigt er einen Korrespondenzanwalt zur Abwicklung der Prozessformalitäten, kann aber vor diesem Gericht selbst plädieren.

2. Strafverfahren

In Strafverfahren können sich Angeklagte wie Opfer (als Zivilpartei) selbst vertreten. Angeklagte können sich einen Pflichtverteidiger (avocat commis d’office) und Opfer einen Rechtsanwalt über den Weg der Prozesskostenhilfe stellen lassen. Opfer von Gewaltverbrechen haben ohne Einkommensgrenzen Zugang zu Prozesskostenhilfe. Anwaltspflicht besteht vor der Cour d’Assises (dem für Verbrechen zuständigen Schwurgericht), das notfalls einen Pflichtverteidiger stellt.

3. Kosten

In Frankreich ist seit dem 01.01.2012 im Berufungsverfahren eine Gerichtsgebühr von
225,- € Euro eingeführt worden (nicht bei Prozesskostenhilfe). Ansonsten gibt es keine Gerichtskosten wie im deutschen Recht.

Eine dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergleichbare Gebührenordnung für Rechtsanwälte gibt es nicht. Das Anwaltshonorar wird bei der Beauftragung frei vereinbart (Pauschale oder üblicherweise nach einem Stundensatz); Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist erlaubt, das nach Abschluss des Mandats fällig wird, aber niemals über 15 % liegen sollte.

Nach den französischen Berufsstandesregeln für Rechtsanwälte soll das Honorar nach bestimmten Bemessungskriterien (wie z. B. dem Streitwert, der Komplexität der Sache, dem Bearbeitungsaufwand etc.) festgelegt werden.

Bei einem ersten Mandat wird in der Regel ein angemessener Vorschuss erhoben, der ebenfalls nach den vorgenannten Kriterien festzulegen ist. Seit August 2015 muss generell im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung (sog. « conventions honoraires ») zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten geschlossen werden, in denen Honorarfragen für die betreffende Angelegenheit schriftlich festgehalten werden. Der Mindeststundensatz liegt derzeit bei ca. 200,- bis 250,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (20 %). Höhere Honorare sind jedoch möglich. Zudem fallen Kosten in Höhe von 13,- Euro für das sogenannte Plädierrecht an, die für jeden vor Zivil- oder Strafgerichten vorgetragenen Rechtsfall gezahlt werden müssen.

Die Kosten des Rechtsstreits (« frais et dépense de justice ») trägt in Frankreich grundsätzlich der Unterlegende. Davon sind die Anwaltskosten ausgenommen, die jede Partei selbst zu tragen hat. Artikel 700 der französischen Zivilprozessordnung sieht jedoch vor, dass jede Partei die Festsetzung einer Honorarpauschale durch das Gericht beantragen kann. Ob und in welcher Höhe diesem Antrag stattgegeben wird, liegt im Ermessen des Richters. Die Erfahrung zeigt, dass die von den Gerichten angeordneten Honorarpauschalen weit unter den tatsächlich berechneten Honoraren liegen.

Klagen, Gerichtsentscheidungen und Schriftsätze zwischen Anwälten werden in der Regel durch Gerichtsvollzieher zugestellt. Diese rechnen nach einer Gebührenordnung ab. Nach Zustellung der Klage an den Beteiligten wird diese von dem Anwalt bei Gericht eingereicht. Kosten für einen vom Gericht bestellten Sachverständigen sind zunächst von der antragstellenden Partei zu zahlen.

4. Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe (aide juridictionnelle) kann grundsätzlich jedem gewährt werden, der einen Rechtsstreit in Frankreich führt und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Das Antragsformular und ein ausführliches Merkblatt können auf der Homepage des französischen Justizministeriums www.justice.gouv.fr abgerufen werden, hier auf « droits et démarches » und « formulaires pour les particuliers » klicken, anschließend auf « aide juridictionnelle ». Die Prozesskostenhilfe ist abhängig von den Einkünften des Antragstellers. Zugrunde gelegt werden die monatlichen Durchschnittseinkünfte des Vorjahres. Bei der Berechnung der Schwellenwerte werden Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen, die im Haushalt des Antragstellers leben, berücksichtigt. Der vom Mandanten selbst zu tragende Teil der Prozesskosten wird mit dem Anwalt frei ausgehandelt.

In Frankreich wird der Antrag an das « Bureau d’Aide Juridictionnelle » beim zuständigen Tribunal de Grande Instance gerichtet. Diese Stelle bestellt nach Überprüfung der Einkünfte einen Anwalt. Der Anwalt kann, sofern er beim zuständigen Gericht zugelassen ist, auch frei gewählt werden, wenn er sein schriftliches Einverständnis zu seiner Beauftragung gegeben hat.

Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht in Frankreich haben, können ebenfalls Prozesskostenhilfe für in Frankreich zu führende Verfahren beantragen. Von Deutschland aus kann der Antrag auf « aide juridictionnelle » über das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige deutsche Amtsgericht gestellt werden. Erfahrungsgemäß vergehen bei Anträgen, die vom Ausland ausgestellt werden, oft Monate bis zur Bestellung eines Anwaltes. Es ist deshalb ratsam, einen ortsansässigen Anwalt zu bitten, das Mandat zu übernehmen und die Formalitäten für die Beantragung von « aide juridictionelle » für seinen zukünftigen Mandanten direkt in Frankreich zu erledigen. Wichtig: Dabei können nur Anwälte bestellt werden, die vor dem örtlich zuständigen Gericht zugelassen sind.

5. Kostenlose Rechtsberatung

Kostenlose Rechtsberatung, die die Konsultierung eines Rechtsanwaltes in der Regel nicht ersetzen kann, bieten folgende Einrichtungen:

  • Maison de la Justice et du Droit (gibt es nicht in jedem Departement)
  • Palais de Justice, Paris, von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 12.00 Uhr
  • jedes der zwanzig Bürgermeisterämter in Paris, in der Regel ein bis zwei Abende in der Woche
  • Centre d’ information des règlements administratifs
  • die Handelskammern
  • SOS-Avocat, telefonische Beratung abends im Pariser Justizpalast

Außerhalb von Paris erteilen die örtlich zuständigen Anwaltskammern Auskünfte über kostenlose Beratungen.

Weitere nützliche Informationen und Adressen finden sich auf der Internetseite des französischen Justizministeriums unter www.justice.gouv.fr

III. AVOCATS À LA COUR

(bei französischen Gerichten zugelassene Anwälte, die auch in deutscher Sprache korrespondieren)
Von Deutschland aus wählen Sie bitte die 0033 und dann die angegebene Rufnummer ohne die erste Null

Dr. ALIMI, Myriam

31 boulevard d’Anvers
F-67000 Strasbourg
Tel.: 03 88 84 68 60
Fax: 03 72 27 26 26
myriam.alimi@alimi-rivera.eu
www.alimi-rivera.eu

Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht

ANTELITIS
LORENTZ, Florence

28 rue du Maréchal Foch
F-67000 Strasbourg
Tel : 03.88.35.87.80
Fax: 03.88.35.33.91
f.lorentz@antelitis.eu
www.antelitis.eu

Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Vertriebsrecht, E-Commerce, Compliance

arteJURIS
Cabinet d’avocats-Anwaltsbüro

METZGER, Hubert
STADE, Stefan
KRUGER, Christina

6 avenue de la Marseillaise
F-67000 Strasbourg
Tel : 03.67.10.61.71
Fax : 03.67.10.61.83
hm@artejuris.eu

Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erb- und Erbschaftssteuerrecht, Menschenrechte

AVIRA
BRAUN, Gabriele
SCHALLER, Jean-Marc
MICHEL, Viviane
HENTE, Volkhard

75 avenue des Vosges
F-67000 Strasbourg
Tel.: 03.90.22.15.70
Fax: 03.90.22.15.79
office@avira-avocats.eu
www.avira-avocats.eu

Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Schadensrecht

CANET, Alice

6 avenue de la Marseillaise
F-67000 Strasbourg
Tel : 06.41.50.08.03
Fax : 03.67.10.48.35
alice.canet@laposte.net
www.alice-canet.eu

ECOVIS Strasbourg
Dr. Giebenrath
RechtsanwälteAvocats

GIEBENRATH, Dr. Roland
BEN MALEK, Selma
IKHLEF, Samy

14 Quai Kléber
F-67000 Strasbourg
Tel : 03.88.75.60.11
Fax : 03.88.75.60.10
info@giebenrath.eu
www.giebenrath.eu

Immobilienrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht

ENGLER + associés
ENGLER, Stefan

8 rue Schwendi
F-68040 COLMAR-Ingersheim
Tel : 03 68 07 70 81
Mobil: 07 77 05 14 39
s.engler@engler-associes.fr
www.engler-associes.fr

Steuerrecht, Verfahrensrecht, Bilanzrecht, Arbeitsrecht

HANS & ASSOCIÉS STRASBOURG
DEUTSCHLANDGRUPPE

HEINRICH, Claudine

2 square du Château
F-67300 Schiltigheim
Tel.: 03 90 22 28 78
Fax: 03 90 20 89 62
deutschlandgruppe@hans-associes.fr
www.hans-associes.fr/home.html

Unternehmensgründung, Buchhaltung inkl. Steuerberatung, Lohnbuchhaltung inkl. Arbeitsrecht, Wirtschaftsprüfung

KPMG SA
TRAUTMANN, Denis
BISSEL, Jean-Jacques
WEBER, Sylvain

200 rue de Paris
F-67116 Reichstett
Tél : 03 88 18 23 00
denistrautmann@kpmg.fr

Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Umstrukturierung, Wirtschaftsrecht

NOLL, Cathy
Avocat au Barreau de Mulhouse

33 avenue Robert Schuman
F-68800 Thann
Tel : 03.89.35.64.91
Fax :03.89.35.64.92
contact@noll-avocats.com
www.noll-avocats.com

Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Betriebskrankheiten und Betriebsunfälle

PMGS Avocats AARPI
Gómez Sanz, Sergio
Mitevski de La Lubie, Vaska

8 rue de Reims
F-67000 Strasbourg
Tél.: +33 (0) 9 86 43 50 26
Fax: +33 (0) 9 82 63 72 50
contact@pmgs-avocats.com
www.pmgs-avocats.com

Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Insolvenzrecht

SCHULTZE & BRAUN GMBH
EHRET, Patrick
DELZANT, Ellen
DUGUÉ, Ronan
SCHÜTZE, Pascal
FREUND, Elisa Fiona

2 Avenue de la Forêt Noire
F-67000 Strasbourg
Tel : 03 88 31 73 10
Fax : 03 88 31 73 19
www.schubra.de
mail@schubra.fr

Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Prozessrecht

SCP GRIMAL GATIN BENOIT RALLET
BENOIT, Michel

12a rue du Parc
F-68100 Mulhouse
Tel.: 03 89 45 60 30
Fax: 03 89 66 51 74
www.avocats-regio.com
m.benoit@avocats-regio.com

Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Immobilienrecht

SCP BSP AVOCATS ASSOCIES
SAUPE, Marion

74 rue Jean Monnet
BP 62093
F-68059 Mulhouse Cedex 2
Tel : 03 89 56 93 93
Fax : 03.89.56.93.94
info@bsp-avocats-associes.fr
www.bsp-avocats-associes.fr

Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht

CAA JURIS EUROPAE

TASSI, Jules P.

11a rue du Fossé des Treize
F-67000 Strasbourg
Tel. 03 88 15 14 23
Fax 03 88 32 35 42
tassi.avocat@gmail.com
www.caavocat.com

Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht

WIEBE, Juan-Fernando

14 quai Kléber
F-67000 Strasbourg
Tel : 03 88 24 26 16
Fax : 09 70 32 65 27
wiebe@kanzlei-wiebe.eu
www.kanzlei-wiebe.eu

Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Forderungsdurchsetzung


DEUTSCH-FRANZÖSISCHE KANZLEI WISSMANN
WISSMANN, Anika


16 avenue de la Marseillaise
F-67000 Strasbourg
Tel: 03 88 37 57 61
Fax: 03 88 25 18 00
info@cabinet-avocat.de
www.cabinet-avocat.de

Vertragsrecht, Handelsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht

Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. Bahnhofsplatz 3
D-77694 Kehl
Tel: 0049 7851 991 480
info@cec-zev.eu
www.cec-zev.eu


alle Rechtsgebiete





IV. Notare

Valentin Schott # Yannick Schott





1 rue du Dôme

F-67001 Strasbourg

Tel.: 0388 32 10 87

Fax: 0388 75 65 14

yannick.schott@67006.notaires.fr

valentin.schott@67006.notaires.fr

Erbschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht

SCP

Pierre MAZERAND

Audrey GLADY

1 rue des fleurs
BP 60105
57150 CREUTZWALD
Tel : 03 87 93 29 67
Fax : 03 87 82 61 33

scp.mazerand.glady@57012.notaires.fr

Familienrecht, Immobilienrecht, Erbschaftrecht

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