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Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte, Notare und Beratern in Steuerfragen im Amtsbezirk des Generalkonsulats Strassburg (Alsace, Lorraine, Champagne-Ardenne)
Hier finden Sie eine Liste von in unserem Amtsbezirk tätigen Rechtsanwaltkanzleien.
I. Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf den den Auslandsvertretungen in Frankreich zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Kanzleien sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung haben Mandanten für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Kanzleien erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Kanzleien stammen von diesen selbst und können durch die Auslandsvertretungen nicht garantiert werden. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
II. Allgemeine Informationen
1. Regeln über die Zuständigkeit von Anwältinnen und Anwälten
Wie auch in Deutschland können französische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sachlich und instanziell grundsätzlich vor allen Gerichten auftreten. Eine besondere Zulassung ist nur für die Kassationsgerichtshof (Cour de Cassation) und den Oberstes Verwaltungsgericht (Conseil d’État) erforderlich.
Örtlich können Anwältinnen und Anwälte in Frankreich grundsätzlich nur vor dem Gericht auftreten, in dessen Gerichtsbezirk sie bei der örtlichen Rechtsanwaltskammer eingeschrieben sind. In der Praxis schalten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sog. Postulations-anwältinnen und -anwälte ein, um auch an anderen Gerichtsbezirken auftreten zu können.
2. Anwaltszwang
In Zivilverfahren besteht vor dem Gericht erster Instanz (Tribunal judicaire) grundsätzlich ab einem Streitwert von über 10.000 € Anwaltszwang. Auch vor dem Berufungsgericht (Cour d’Appel) und dem Kassationsgerichtshof (Cour de Cassation) besteht Anwaltszwang.
In Strafverfahren ist Anwaltszwang meist nur bei schwereren Straftaten gegeben. Dies gilt etwa vor dem für schwere Verbrechen zuständigen Schwurgericht (Cour d’Assises). Im Übrigen können sich Angeklagte wie Opfer selbst vertreten.
Vor dem Verwaltungsgericht (Tribunal Administratif) besteht grundsätzlich kein Anwaltszwang. Ausgenommen davon ist das oberste Verwaltungsgericht (Conseil d’État).
3. Anspruch auf Pflichtverteidigung
Für Personen in Polizeigewahrsam sowie in weiteren strafrechtlichen Verfahren besteht ein Anspruch auf Zuteilung einer Pflichtverteidigerin oder eines Pflichtverteidigers (avocat commis d’office). Eine solche Pflichtverteidigung kann nach Anfrage an die Präsidentin bzw. den Präsidenten der Anwaltskammer (bâtonnier) zugeteilt werden. In Verfahren mit Anwaltszwang teilt das Gericht solchen Angeklagten, die bislang nicht verteidigt werden, eine Verteidigung zu. Die entstehenden Anwaltskosten sind, außer in Fällen der Prozesskostenhilfe, selbst zu tragen.
4. Gebühren
Anwaltliche Honorare in Frankreich sind nicht gesetzlich geregelt. Es gibt keine dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vergleichbaren Regelungen.
Honorare werden schriftlich und im Voraus vereinbart (convention d’honoraires). Üblich sind Pauschalhonorare oder eine Abrechnung nach Stundensätzen. Möglich ist auch die Vereinbarung eines erfolgsabhängigen Zusatzhonorars (pacte de quota litis).
Zudem fallen bei Gerichtsverfahren Gerichtskosten an, die im Zivilprozess grundsätzlich die unterlegene Partei zu tragen hat. Die Gerichtskosten im Strafprozess werden grundsätzlich vom französischen Staat übernommen. Im Falle einer Verurteilung haben Verurteilte jedoch eine Gebühr zu zahlen.
5. Möglichkeiten kostenloser Rechtsberatung
Gebührenfreie Rechtsberatung bieten die Point-Justice und die Maisons de la Justice et du Droit (MJD): https://www.justice.gouv.fr/annuaire/lieux-daccueil-dinformation/point-justice
6. Prozesskostenhilfe
Bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen gewährt Frankreich eine Prozesskostenhilfe, die aide juridictionnel. Diese übernimmt einen Teil der Gerichts- und Rechtsanwaltskosten.
Die aide juridictionnel kann von europäischen Staatsangehörigen sowie von Personen mit gewöhnlichem Wohnsitz in Frankreich beantragt werden. Voraussetzung ist, dass gewisse Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden. Für eine Orientierung. ob ein Anspruch auf aide juridictionnel besteht, bietet die französische Justiz einen Online-Rechner an: https://www.aidejuridictionnelle.justice.fr/simulateur
Je nach Höhe des Einkommens bzw. Vermögens wird eine vollständige oder nur anteilige Übernahme der Kosten gewährt.
In bestimmten Fällen wird auch unabhängig vom Vermögen eine vorläufige Prozesskostenhilfe gewährt: dies betrifft Minderjährige, Opfer von häuslicher Gewalt, Opfer von Gewaltverbrechen sowie Personen in bestimmten Notsituationen.
Der Antrag auf Prozesskostenhilfe kann bereits vor Verfahrensbeginn, aber auch bis Verfahrensende gestellt werden. Der Antrag kann online gestellt werden, aber auch postalisch an das bureau d’aide juridictionnelle des zuständigen Gerichts geschickt werden. Wenn in dem Verfahren noch kein Gericht angerufen wurde, ist das tribunal judiciaire des Wohnorts zuständig.
Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht in Frankreich haben, können ebenfalls Prozesskostenhilfe für französische Gerichtsverfahren beantragen. Ein entsprechender Antrag ist in erster Instanz bei dem bureau d’aide juridictionelle des Gerichts zu stellen, vor dem das Verfahren verhandelt wird oder verhandelt werden soll.
7. Weiterführende Informationen und weitere rechtsberatende Einrichtungen
Weitere Informationen zum französischen Justizsystem stellt der französische Staat hier und sowie hier (https://www.justice.gouv.fr/ unter: La justice en France) bereit.
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer ist (gegen eine Gebühr) rechtsberatend tätig, insbesondere bei der Beratung von Unternehmen. (https://www.francoallemand.com/de/dienstleistungen/recht-und-steuern ).
III. Anwältinnen und Anwälte in Frankreich
Von Deutschland aus wählen Sie bitte die 0033 und dann die angegebene Rufnummer ohne die erste Null.
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Dr. ALIMI, Myriam |
31 boulevard d’Anvers
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Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht |
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ANTELITIS
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28 rue du Maréchal Foch
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Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Vertriebsrecht, E-Commerce, Compliance |
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arteJURIS
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6 avenue de la Marseillaise
F-67000 Strasbourg Tel : 03.67.10.61.71 Fax : 03.67.10.61.83 hm@artejuris.eu |
Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erb- und Erbschaftssteuerrecht, Menschenrechte |
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AVIRA
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75 avenue des Vosges
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Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Schadensrecht |
| CANET, Alice |
6 avenue de la Marseillaise
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| ECOVIS Strasbourg
Dr. Giebenrath Rechtsanwälte –Avocats GIEBENRATH, Dr. Roland BEN MALEK, Selma ROHR, Fabien Pascal |
14 Quai Kléber
F-67000 Strasbourg Tel : 03.88.75.60.11 Fax : 03.88.75.60.10 info@giebenrath.eu www.giebenrath.eu |
Immobilienrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht |
| ENGLER + associés
ENGLER, Stefan |
8 rue Schwendi
F-68040 COLMAR-Ingersheim Tel : 03 68 07 70 81 Mobil: 07 77 05 14 39 s.engler@engler-associes.fr www.engler-associes.fr |
Steuerrecht, Verfahrensrecht, Bilanzrecht, Arbeitsrecht |
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HANS & ASSOCIÉS STRASBOURG
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2 square du Château
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Unternehmensgründung, Buchhaltung inkl. Steuerberatung, Lohnbuchhaltung inkl. Arbeitsrecht, Wirtschaftsprüfung |
| KPMG SA
TRAUTMANN, Denis BISSEL, Jean-Jacques WEBER, Sylvain |
200 rue de Paris
F-67116 Reichstett Tél : 03 88 18 23 00 denistrautmann@kpmg.fr |
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Umstrukturierung, Wirtschaftsrecht |
| NOLL, Cathy
Avocat au Barreau de Mulhouse |
33 avenue Robert Schuman
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Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Betriebskrankheiten und Betriebsunfälle |
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PMGS Avocats AARPI
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8 rue de Reims
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Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Insolvenzrecht |
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SCHULTZE & BRAUN GMBH
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2 Avenue de la Forêt Noire
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Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Prozessrecht |
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BERTON&ASSOCIES BERTON, Francoise |
2 Place du Conseil des Quinze
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Deutsch-Französische Rechtsanwaltskanzlei Französisches Wirtschaftsrecht Europäischen und internationalen Recht Deutsch-französischen Erbrecht, einschl. Steuerrecht; Arbeitsrecht für Expatriates |
IV. Notare
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Valentin Schott # Yannick Schott
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1 rue du Dôme F-67001 Strasbourg Tel.: 0388 32 10 87 Fax: 0388 75 65 14 |
Erbschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht
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SCP Pierre MAZERAND Audrey GLADY |
1 rue des fleurs
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Familienrecht, Immobilienrecht, Erbschaftrecht |