Nadja BUNTINX, Honorarkonsulin
Bitte beachten Sie, dass die Honorarkonsuln nur auf ehrenamtlicher Basis tätig sind. Sie sind daher nicht uneingeschränkt erreichbar und können nur ein begrenztes Spektrum an konsularischen Leistungen anbieten. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die übergeordnete Auslandsvertretung.------------------------------------------------------------------------------------------------------
- Hilfe für Deutsche in Notsituationen
- Unterschriftsbeglaubigungen,
z.B. auf Geburtsanzeigen, Namenserklärungen
usw.(die zur weiteren Bearbeitung an das Generalkonsulat Marseille weitergeleitet werden)
- Beglaubigungen von Fotokopien
- Lebensbescheinigungen
Für alle anderen konsularischen Auskünfte und Dienstleistungen wie Beurkundungen von Auslandsgeburten oder Namenserklärungen, grundsätzliche Fragen der Staatsangehörigkeit oder Einbürgerungen oder auch Fragen des Erbrechts, wenden Sie sich bitte an die Rechts-und Konsularabteilung des Generalkonsulats Lyon.