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Am 27.06.2024 ist das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) in Kraft getreten. Es wird leichter möglich, zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit weitere Staatsangehörigkeiten zu erwerben.
Am 27.06.2024 ist das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Dieser Artikel wurde dahingehend aktualisiert.
Vor dem 01.01.1975 konnten eheliche Kinder deutscher Mütter und ausländischer Väter die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt erhalten. Auch in anderen Konstellationen kam es zu Geschlechterdiskriminierung. Jetzt können Betroffene nachträglich durch eine Erklärung deutsch werden.
Zwangsausgebürgerte Verfolgte des Nazi-Regimes und ihre Nachkommen können in Deutschland wiedereingebürgert werden. Durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten ausgeweitet.
Vorsicht! Nach 31.12.1999 im Ausland geborene deutsche Eltern geben die deutsche Staatsangehörigkeit unter Umständen nicht mehr automatisch an ihre Kinder weiter.
Gelegentlich fällt bei einem Passantrag auf, dass die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person verloren gegangen sein könnte. In diesen Fällen kann ein Feststellungsverfahren notwendig werden.
Es gibt wenige Fälle, in denen eine Einbürgerung auch bei Wohnsitz im Ausland möglich ist.
Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen, können Sie eine Negativbescheinigung beantragen.