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Hier finden Sie Kontaktdaten und Links zu Stellen, bei denen Sie sich zu Renten aus Deutschland und Frankreich informieren können.
Eine Lebensbescheinigung dient dem Nachweis, dass der Rentenempfänger noch am Leben und damit zum Weiterbezug der Rente berechtigt ist.
Hinterbliebene Ehegatten von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung können unter bestimmten Umständen Übergangsleistungen erhalten.
Krankenversicherungsschutz der Couverture Maladie Universelle ist für EU-Staatsangehörige in Frankreich nur in Ausnahmefällen gegeben.