Direkt zu:
Die Botschaft
Service für Öffentlichkeitsarbeit
Das Generalkonsulat Bordeaux
Das Generalkonsulat Lyon
Das Generalkonsulat Marseille
Das Generalkonsulat in Straßburg
Honorarkonsulinnen und -konsuln
Stellenausschreibungen und Praktika
Korruptionsprävention
Prävention und Umgang mit sexueller Belästigung
A bis Z: Alle konsularischen Dienstleistungen im Überblick
Hilfe für deutsche Staatsangehörige in Notfällen
Reisepass und Personalausweis
Familie (Geburt, Ehe, Name)
Erbe
Staatsangehörigkeit
Renten und Soziales
Beschaffung von Personenstandsurkunden
Leben und Arbeiten in Frankreich
Visa
KfZ und Führerschein
Anwälte, Notare, Ärzte und Übersetzer
Krisenvorsorgeliste (ELEFAND)
Terminvergabe
Fakten im Überblick
Beziehungen zu Deutschland
Innenpolitik
Deutsch-Französische Kindergärten und Schulen in Frankreich
Französische Vertretungen in Deutschland
Mit einer Unterschriftsbeglaubigung wird der Nachweis erbracht, dass ein Dokument von einer bestimmten Person unterschrieben worden ist.
Bei der Kopiebeglaubigung wird bestätigt, dass eine Ablichtung von einem Dokument mit dem Original übereinstimmt.
Verschiedene Beurkundungen können von den deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich vorgenommen werden.
Französische öffentliche Urkunden können in Deutschland ohne z.B. Apostille verwendet werden. Das gilt auch für die Verwendung deutscher Urkunden in Frankreich.
Wenn Urkunden in anderen Ländern verwendet werden sollen, kann eine Echtheitsbestätigung notwendig werden.
Antworten auf häufig an uns gerichtete Fragen finden Sie hier.