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Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsche Botschaft Paris
Herzlich willkommen!
Seit dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Dies gilt auch für Transitreisende
Ein Personalausweis reicht NICHT aus.
Wenn Sie einen gültigen Reisepass zu Hause haben, sollten Sie diesen dort bitte abholen.
Nur in dringenden Ausnahmefällen (Härtefällen) kann ein vorläufiger Reisepass bei der Passstelle der Botschaft Paris beantragt werden. Touristische Reisen stellen keine Härtefälle dar. Dies ist nur an Werktagen und nach vorheriger Terminabsprache möglich. Melden Sie sich hierzu bitte über dieses Kontaktformular bei der Botschaft und erklären Sie kurz Ihre Situation. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass auch diese Terminanfrage aufgrund des derzeit hohen Aufkommens mit einer Wartezeit von einigen Tagen einhergehen kann. Zudem ist die Beantragung in Paris mit einer längeren Wartezeit wegen der Ermächtigungsanfrage bei der Passbehörde Ihres Wohnorts verbunden, und es fallen höhere Gebühren an.
Am Wochenende kann die Botschaft Paris Ihnen keine vorläufigen Reisepässe für die Einreise nach Großbritannien ausstellen, da hierzu eine Ermächtigung der Passbehörde Ihres Wohnorts notwendig ist, die am Wochenende ebenfalls geschlossen hat.
Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) ab dem 02.04.2025
Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Für deutsche Staatsangehörige wird dies ab dem 2. April 2025 gelten; ein entsprechender Antrag kann bereits ab dem 5. März 2025 gestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass sich die Botschaft und die Rechts- und Konsularabteilung mit Pass- und Visastelle an unterschiedlichen Adressen befinden. Sie finden die Rechts- und Konsularabteilung, zuständig für den Publikumsverkehr, in der Rue Marbeau 28 im 16. Arrondissement.
Départements 02 Aisne, 14 Calvados, 18 Cher, 22 Côtes-d'Armor, 91 Essonne, 27 Eure, 28 Eure-et-Loir, 29 Finistère, 92 Hauts-de-Seine, 35 llle-et-Vilaine, 36 Indre, 37 Indre-et-Loire, 44 Loire-Atlantique, 45 Loiret, 41 Loir-et-Cher, 49 Maine-et-Loire, 50 Manche, 53 Mayenne, 980 Monaco (principauté), 56 Morbihan, 59 Nord, 60 Oise, 61 Orne, 62 Pas-de-Calais, 72 Sarthe, 77 Seine-et-Marne, 76 Seine-Maritime, 93 Seine-Saint-Denis, 80 Somme, 94 Val-de-Marne, 95 Val-d'Oise, 85 Vendée, 75 Ville-de-Paris, 78 Yvelines, die Übersee-Departements Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Réunion, die Übersee-Territorien Französisch-Polynesien, Neukaledonien, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna sowie das Fürstentum Monaco. Zuständige Visabehörde für St. Pierre und Miquelon ist die österreichische Botschaft in Ottawa, für die französischen Überseegebiete im Südpazifik die Botschaft Wellington. Zuständige Passstelle für Französisch-Polynesien ist die Botschaft Wellington.
Der Leiter der Vertretung Botschaft Paris ist zugleich als Botschafter in Monaco mit Sitz in Paris akkreditiert. Die Vertretung unterstützt die Generalkonsulate Bordeaux und Straßburg (Frankreich) in Rechts- und Konsularangelegenheiten.
Die Botschaft und die Generalkonsulate in Frankreich sind am Wochenende und an folgenden Tagen geschlossen: Feiertage
In Notfällen können sich deutsche Staatsangehörige außerhalb der Öffnungszeiten an den Bereitschaftsdienst der Botschaft Paris wenden: Hilfe für Deutsche
Ambassade d'Allemagne, 13/15 Avenue Franklin D. Roosevelt, 75008 Paris
Abteilungen
Départements: 02 Aisne, 14 Calvados, 18 Cher, 22 Côtes-d'Armor, 91 Essonne, 27 Eure, 28 Eure-et-Loir, 29 Finistère, 92 Hauts-de-Seine, 35 llle-et-Vilaine, 36 Indre, 37 Indre-et-Loire, 44 Loire-Atlantique, 45 Loiret, 41 Loir-et-Cher, 49 Maine-et-Loire, 50 Manche, 53 Mayenne, 980 Monaco (principauté), 56 Morbihan, 59 Nord, 60 Oise, 61 Orne, 62 Pas-de-Calais, 72 Sarthe, 77 Seine-et-Marne, 76 Seine-Maritime, 93 Seine-Saint-Denis, 80 Somme, 94 Val-de-Marne, 95 Val-d'Oise, 85 Vendée, 75 Ville-de-Paris, 78 Yvelines, die Übersee-Departements Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Réunion, die Übersee-Territorien Französisch-Polynesien, Neukaledonien, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna sowie das Fürstentum Monaco. Zuständige Visabehörde für die französischen Überseegebiete im Südpazifik ist die Botschaft Wellington. Zuständige Passstelle für Französisch-Polynesien ist die Botschaft Wellington.
Der Leiter der Vertretung Botschaft Paris ist zugleich als Botschafter in Monaco mit Sitz in Paris akkreditiert. Die Vertretung unterstützt die Generalkonsulate Bordeaux und Straßburg (Frankreich) in Rechts- und Konsularangelegenheiten.
Öffnungszeiten
Die Rechts- und Konsularabteilung ist regulär wie folgt geöffnet: Montag - Donnerstag von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Die Botschaft und die Generalkonsulate in Frankreich sind am Wochenende und an folgenden Tagen geschlossen: Feiertage
Telefonsprechzeiten für allgemeine Auskünfte sind: Montag - Donnerstag von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr Freitag von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft in Visa-Angelegenheiten keine telefonische Auskunft gibt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab. Sobald es in Ihrem Fall etwas Neues gibt, unterrichten wir Sie automatisch.
In Notfällen können sich deutsche Staatsangehörige außerhalb der Öffnungszeiten an den Bereitschaftsdienst der Botschaft Paris wenden: Hilfe für Deutsche
Hinweise zum Einlass:
Bitte beachten Sie, dass elektrische und nicht elektrische Transportmittel (Tretroller, Fahrräder, etc.) sowie Reisegepäck (Koffer, Reisetaschen, etc.), Waffen aller Art (inkl. Messer, Abwehrsprays, etc.) sowie Haustiere auf dem Gelände der Rechts- und Konsularabteilung NICHT erlaubt sind. Elektronische Geräte (PCs, Handys, Smartphones, Smartwatches, PDAs, Diktier- und Aufnahmegeräte, etc.) können ebenfalls nicht mit ins Gebäude genommen werden. Hierfür stehen Schließfächer zur Verfügung, die auf eigenes Risiko genutzt werden können.
Bitte beachten Sie darüber hinaus folgendes: Um Sie bestmöglich zu schützen, ist der Einlass immer nur unter folgenden Maßgaben möglich:
Einlass erhalten nur die Personen, deren Anwesenheit für die Amtshandlung zwingend erforderlich ist (z.B. Person, die den Pass oder das Visum benötigt sowie bei Minderjährigen zusätzlich die Eltern). Wir empfehlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nur beim Vorliegen zwingender körperlicher Einschränkungen ist Einlass einer sonstigen Betreuungsperson möglich.
Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, um eine Überschneidung mit anderen Antragstellenden zu vermeiden. Bei Verspätungen müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Termin auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden muss und nicht sofort nachgeholt werden kann.
Prüfen Sie vorab Ihre Unterlagen und vergewissern Sie sich, alle notwendigen Dokumente im ORIGINAL mitzuführen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.
Was bedeutet die Zeitenwende für das deutsch-französische Verhältnis? Wie können Deutschland und Frankreich Europa stark machen? Daran will ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen arbeiten und hoffe auf viele, die uns mit Rat und Tat begleiten.