Mit Blick auf die sich für vermutlich 23. Februar 2025 abzeichnenden Wahlen zum Deutschen Bundestag können im Ausland lebende Deutsche den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis bereits jetzt stellen.
- Informationen zum Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie die erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin verfügbar.
- Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden Sie hier.