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Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsches Generalkonsulat Bordeaux
Herzlich willkommen!
Mit Blick auf die am 23. Februar 2025 stattfindenden Wahlen zum Deutschen Bundestag können im Ausland lebende Deutsche bis zum 2. Februar 2025 den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Einem Antrag, der erst am 3. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler/innen im Ausland wird ab dem 19. Tag vor der Wahl, d.h. ab Dienstag, 4. Februar 2025, erfolgen. Erst dann stehen die endgültig zugelassenen Wahlvorschläge fest und die Stimmzettel können gedruckt werden. Einige Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleiter rechnen mit einem deutlich späteren Versand der Briefwahlunterlagen - so z. B. für das Land Berlin ab dem 10. Februar 2025. Bei entsprechend frühzeitiger Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis bzw. Briefwahl können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab diesem Tag rechnen.
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden Sie hier.
Wir freuen uns, Sie auf unserer Webseite begrüßen zu dürfen und hoffen, dass die hier aufgeführten Informationen und Hinweise hilfreich sind.
Stefanie Zeidler, Generalkonsulin
Neugierde wecken, Begegnung ermöglichen, Austausch und Diskussion fördern, gegenseitiges Verständnis vertiefen – damit möchte ich gemeinsam mit meinem Team die deutsch-französische Freundschaft und Zusammenarbeit im Südwesten Frankreichs stärken.
Stefanie Zeidler, Generalkonsulin
Anschrift und Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Dienstleistungen
Bezeichnung
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Leitung
Stefanie Zeidler, Generalkonsulin
Ort
Bordeaux
Land
Frankreich
Adresse
Consulat General d'Allemagne, 35 Cours de Verdun, 33000 Bordeaux
Schalterzeiten (nach vorheriger Terminabsprache): Montag - Donnerstag von 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr Freitag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Das Auswärtige Amt hat das Netz seiner Vertretungen in Frankreich umgestaltet. Dies hat zur Folge, dass bestimmte konsularische Amtshandlungen des Generalkonsulats Bordeaux auf die Botschaft Paris übergegangen sind.
Sie können am Generalkonsulat Bordeaux wie bisher einen neuen Pass und Personalausweis beantragen. In diesem Zusammenhang eventuell noch erforderliche Namenserklärungen oder gewünschte Anträge auf Nachbeurkundung der Geburt in einem deutschen Personenstandsregister können ebenfalls erledigt werden.
Zudem können am Generalkonsulat in Bordeaux Unterschriftsbeglaubigungen (u. a. auf Genehmigungserklärungen bei Grundstücksgeschäften, zur Beantragung von Führungszeugnissen, für Erbausschlagungen) und Beglaubigungen von Fotokopien vorgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich sind. Alternativ können Sie auch über das Kontaktformular einen Termin mit uns vereinbaren.
Die Botschaft Paris ist zuständig für alle anderen konsularischen Auskünfte und Dienstleistungen, wie behördliche Zustimmungserklärungen zur französischen Vaterschaftsanerkennung, Beantragung von Visa, grundsätzliche Fragen der Staatsangehörigkeit oder Einbürgerungen sowie auch Fragen des Erbrechts.
Informationen zur Erreichbarkeit der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Paris finden Sie hier.
Konsularische Hilfe für deutsche Staatsangehörige im Notfall
In dringenden konsularischen Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst der Botschaft Paris unter der Telefonnummer +33 (0)6 11 76 22 55