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Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Das Generalkonsulat Straßburg
Willkommen!
Mit Blick auf die am 23. Februar 2025 stattfindenden Wahlen zum Deutschen Bundestag können im Ausland lebende Deutsche bis zum 2. Februar 2025 den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Einem Antrag, der erst am 3. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler/innen im Ausland wird ab dem 19. Tag vor der Wahl, d.h. ab Dienstag, 4. Februar 2025, erfolgen. Erst dann stehen die endgültig zugelassenen Wahlvorschläge fest und die Stimmzettel können gedruckt werden. Einige Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleiter rechnen mit einem deutlich späteren Versand der Briefwahlunterlagen - so z. B. für das Land Berlin ab dem 10. Februar 2025. Bei entsprechend frühzeitiger Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis bzw. Briefwahl können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab diesem Tag rechnen.
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden Sie hier.
Generalkonsulin Heike Thiele
Die an Deutschland angrenzende französische Region Grand Est bietet mit Straßburg, Metz, Reims, Nancy, Colmar und Mulhouse - um die wichtigsten zu nennen - viele interessante und attraktive touristische Städte. Sie ist aber auch Lebens- und Arbeitsort für Tausende Menschen auf beiden Seiten des Rheins. Sie setzen darauf, dass der Vertrag von Aachen über die deutsch-französische Zusammenarbeit den wirtschaftlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Austausch in dieser Grenzregion weiter intensiviert. Es geht um konkrete Verbesserungen und Erleichterungen für eine wunderbare, lebenswerte Region und ihre Menschen.
Sie können am Generalkonsulat Straßburg einen neuen deutschen Pass und Personalausweis beantragen und damit in Zusammenhang stehende Erklärungen wie Geburtsanzeigen, Namenserklärungen oder Zustimmung zurVaterschaftsanerkennung können ebenfalls erledigt werden.
Sie benötigen zwingend einen Termin für die Beantragung eines Reisepasses bzw. Personalausweises. Vorsprachen ohne Termin sind nicht möglich. Einen Vorsprachetermin erhalten Sie über das elektronische Terminvergabesystem
Telefonisch Auskünfte zu Pass- Personalausweis erhalten Sie unter der Nummer +33 (0)3 88 24 67 25 zu nachfolgenden Sprechzeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 13.00 bis 15.00 Uhr
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise beim Betreten des Gebäudes
Für alle anderen Anliegen ist die Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Paris telefonisch wie folgt zu erreichen: + 33 (0)1 53 83 45 00, montags bis mittwochs von 14.00. bis 16.00 Uhr, freitags von 12.00 - 14.00 Uhr.
Konsularische Hilfe für deutsche Staatsangehörige im Notfall
In dringenden konsularischen Notfällen erreichen Sie den Bereitschaftsdienst der Botschaft Paris unter: +33 (0)6 11 76 22 55
Bezeichnung
Angebot an Dienstleistungen
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Région Grand Est (Alsace, Lorraine, Champagne-Ardenne)
Sie benötigen bei allen Auslandsvertretungen einen TERMIN für die Beantragung eines Reisepasses/Personalausweises bzw. Familienangelegenheiten (Geburtsanzeige, Namenserklärungen, etc.).