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KfZ und Führerschein
Deutsche Führerscheine verschiedener Generationen, © dpa
Führerscheinangelegenheiten
Wichtig: Ab 2022 verlieren deutsche Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, stufenweise ihre Gültigkeit und müssen umgetauscht werden. Welcher Stichtag dabei für Sie wichtig ist finden Sie hier.
Nähere Informationen zu Fragen zum Führerschein in Frankreich entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt.
Eine Übersicht über die Führerscheinregelungen in Europa findet sich hier.
Abmeldung und Umschreibung von Kraftfahrzeugen
Abmeldungen und Umschreibungen von Kraftfahrzeugen können durch die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich nicht vorgenommen werden.
Gemäß EU-Richtlinie 1999/37/EG müssen sich Betroffene in dieser Angelegenheit und für weitere Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen an die für sie örtlich zuständige Präfektur wenden.
Verlust oder Diebstahl von Fahrzeugpapieren
Die Botschaft ist keine KfZ-Behörde und kann nach Verlust oder Diebstahl keine Ersatzfahrzeugpapiere ausstellen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständige deutsche KFZ-Behörde.
Abschleppdienste Paris
Informationen zu Fahrzeugen, die in Paris von einem örtlichen Abschleppunternehmen entfernt wurden, sind unter diesem Link nach Eingabe des Kennzeichens zu erhalten:
https://teleservices.paris.fr/fourrieres/
Pflicht zum Mitführen eines Alkoholtests für alle Auto- und Motorradfahrer
Auto- und Motorradfahrer in Frankreich – auch Touristen – sind verpflichtet, einen Alkohol-Schnelltester im Fahrzeug mit sich zu führen. Auto- und Motorradfahrer, die bei einer Verkehrskontrolle keinen unbenutzten Tester vorweisen können, müssen jedoch kein Bußgeld entrichten. Die Alkoholtests (Französisch: Éthylotest) sind in Frankreich in jeder Apotheke erhältlich.