Die konsularische Präsenz Deutschlands in den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes und Bourgogne-Franche-Comté ist wichtig für die Fortentwicklung einer flächendeckenden und zukunftsgerichteten Kooperation mit unserem Partnerland Frankreich.
Das Auswärtige Amt hat 2015 sein Netz konsularischer Vertretungen in Frankreich umgestaltet. Dies bedeutet für das Generalkonsulat in Lyon:
* Sie können am Generalkonsulat Lyon wie bisher Ihre Pässe und Personalausweise beantragen. Zur Online-Terminvergabe * Ebenso können dort nach vorheriger Terminabsprache Unterschriftsbeglaubigungen (u. a. auf Genehmigungserklärungen, zur Beantragung von Führungszeugnissen, für Erbausschlagungen etc.) und Beglaubigungen von Fotokopien vorgenommen werden. Die Terminvereinbarung hierfür erfolgt über das Kontaktformular, nicht über die Online-Terminvergabe. Diese ist ausschließlich der Passstelle vorbehalten.
Die Zuständigkeit für alle anderen konsularischen Auskünfte und Dienstleistungen wie Beurkundungen von Auslandsgeburten oder Namenserklärungen, grundsätzliche Fragen der Staatsangehörigkeit oder Einbürgerungen oder auch Fragen des Erbrechts ist auf das Rechts- und Konsularreferat des Generalkonsulats in Marseille übergegangen.
Für die meisten konsularischen Dienstleistungen (nicht nur für Passangelegenheiten) benötigen Sie im Generalkonsulat Marseille einen Termin. Um zu erfahren, ob dies in Ihrem Falle notwendig ist und um ggf. einen Termin online zu buchen, klicken Sie bitte auf nachstehenden Link: