Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Deutsches Generalkonsulat Lyon
Generalkonsulin Jessica Engel
Generalkonsulin Jessica EngelDie konsularische Präsenz Deutschlands in den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes und Bourgogne-Franche-Comté ist wichtig für die Fortentwicklung einer flächendeckenden und zukunftsgerichteten Kooperation mit unserem Partner Frankreich.
Adresse und Öffnungszeiten
Bezeichnung
Leitung
Ort
Land
Adresse
33, boulevard des Belges, 69006 Lyon
Amtsbezirk / Konsularbezirk
Ain, Allier, Ardèche, Territoire de Belfort, Cantal, Côte-d'Or, Doubs, Drôme, Haute-Loire, Haute-Saône, Haute-Savoie, Isère, Jura, Loire, Nièvre, Puy-de-Dôme, Rhône, Saône-et-Loire, Savoie, Yonne
Öffnungszeiten
Schalterzeiten (nach Terminvergabe):
Montag bis Freitag, 08.30 - 11.30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Donnerstag, 08.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit der Passstelle:
Montag bis Freitag, 08.30 - 12.30 Uhr, direkte Telefonnummer 04 72 69 98 96
DIE BOTSCHAFT UND DIE GENERALKONSULATE SIND AN FOLGENDEN TAGEN GESCHLOSSEN
Kontakt
Telefon
Telefonnummer für Notfälle außerhalb der Öffnungszeiten
Website
Behördensprachen im Gastland: Französisch
Hinweis: Bei Benutzung einer Telefon- bzw. Faxverbindung via Satellit (Satcom) entstehen höhere Gebühren.
Hinweis zum barrierefreien Zugang
Bezeichnung
Öffnungszeiten
Zuständigkeit:
Das Auswärtige Amt hat 2015 sein Netz konsularischer Vertretungen in Frankreich umgestaltet. Dies bedeutet für das Generalkonsulat in Lyon:
* Sie können am Generalkonsulat Lyon wie bisher Ihre Pässe und Personalausweise beantragen.
Zur Online-Terminvergabe
* Ebenso können dort nach vorheriger Terminabsprache Unterschriftsbeglaubigungen (u. a. auf Genehmigungserklärungen, zur Beantragung von Führungszeugnissen, für Erbausschlagungen etc.) und Beglaubigungen von Fotokopien vorgenommen werden. Die Terminvereinbarung hierfür erfolgt über das Kontaktformular, nicht über die Online-Terminvergabe. Diese ist ausschließlich der Passstelle vorbehalten.
Die Zuständigkeit für alle anderen konsularischen Auskünfte und Dienstleistungen wie Beurkundungen von Auslandsgeburten oder Namenserklärungen, grundsätzliche Fragen der Staatsangehörigkeit oder Einbürgerungen oder auch Fragen des Erbrechts ist auf das Rechts- und Konsularreferat des Generalkonsulats in Marseille übergegangen.
Für die meisten konsularischen Dienstleistungen (nicht nur für Passangelegenheiten) benötigen Sie im Generalkonsulat Marseille einen Termin. Um zu erfahren, ob dies in Ihrem Falle notwendig ist und um ggf. einen Termin online zu buchen, klicken Sie bitte auf nachstehenden Link:
Visa können nur bei der RK-Abteilung in Paris beantragt werden.