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Deutsches Generalkonsulat Lyon
Mit Blick auf die am 23. Februar 2025 stattfindenden Wahlen zum Deutschen Bundestag können im Ausland lebende Deutsche bis zum 2. Februar 2025 den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Einem Antrag, der erst am 3. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler/innen im Ausland wird ab dem 19. Tag vor der Wahl, d.h. ab Dienstag, 4. Februar 2025, erfolgen. Erst dann stehen die endgültig zugelassenen Wahlvorschläge fest und die Stimmzettel können gedruckt werden. Einige Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleiter rechnen mit einem deutlich späteren Versand der Briefwahlunterlagen - so z. B. für das Land Berlin ab dem 10. Februar 2025. Bei entsprechend frühzeitiger Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis bzw. Briefwahl können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab diesem Tag rechnen.
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden Sie hier.
Generalkonsulin Jessica Engel
Die konsularische Präsenz Deutschlands in den Regionen Auvergne-Rhône-Alpes und Bourgogne-Franche-Comté ist wichtig für die Fortentwicklung einer flächendeckenden und zukunftsgerichteten Kooperation mit unserem Partner Frankreich.
Generalkonsulin Jessica Engel
Adresse und Öffnungszeiten
Bezeichnung
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Leitung
Jessica ENGEL, Generalkonsulin
Ort
Lyon
Land
Frankreich
Adresse
Consulat général d'Allemagne, 33, boulevard des Belges, 69006 Lyon
Das Auswärtige Amt hat 2015 sein Netz konsularischer Vertretungen in Frankreich umgestaltet. Dies bedeutet für das Generalkonsulat in Lyon:
* Sie können am Generalkonsulat Lyon wie bisher Ihre Pässe und Personalausweise beantragen. Zur Online-Terminvergabe * Ebenso können dort nach vorheriger Terminabsprache Unterschriftsbeglaubigungen (u. a. auf Genehmigungserklärungen, zur Beantragung von Führungszeugnissen, für Erbausschlagungen etc.) und Beglaubigungen von Fotokopien vorgenommen werden. Die Terminvereinbarung hierfür erfolgt über das Kontaktformular, nicht über die Online-Terminvergabe. Diese ist ausschließlich der Passstelle vorbehalten.
Die Zuständigkeit für alle anderen konsularischen Auskünfte und Dienstleistungen wie Beurkundungen von Auslandsgeburten oder Namenserklärungen, grundsätzliche Fragen der Staatsangehörigkeit oder Einbürgerungen oder auch Fragen des Erbrechts ist auf das Rechts- und Konsularreferat des Generalkonsulats in Marseille übergegangen.
Für die meisten konsularischen Dienstleistungen (nicht nur für Passangelegenheiten) benötigen Sie im Generalkonsulat Marseille einen Termin. Um zu erfahren, ob dies in Ihrem Falle notwendig ist und um ggf. einen Termin online zu buchen, klicken Sie bitte auf nachstehenden Link: