Michael HOFFMANN
Départements: 02 Aisne, 14 Calvados, 18 Cher, 22 Côtes-d'Armor, 91 Essonne, 27 Eure, 28 Eure-et-Loir, 29 Finistère, 92 Hauts-de-Seine, 35 llle-et-Vilaine, 36 Indre, 37 Indre-et-Loire, 44 Loire-Atlantique, 45 Loiret, 41 Loir-et-Cher, 49 Maine-et-Loire, 50 Manche, 53 Mayenne, 980 Monaco (principauté), 56 Morbihan, 59 Nord, 60 Oise, 61 Orne, 62 Pas-de-Calais, 72 Sarthe, 77 Seine-et-Marne, 76 Seine-Maritime, 93 Seine-Saint-Denis, 80 Somme, 94 Val-de-Marne, 95 Val-d'Oise, 85 Vendée, 75 Ville-de-Paris, 78 Yvelines, die Übersee-Departements Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte und Réunion, die Übersee-Territorien Französisch-Polynesien, Neukaledonien, St. Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna sowie das Fürstentum Monaco. Zuständige Visabehörde für die französischen Überseegebiete im Südpazifik ist die Botschaft Wellington. Zuständige Passstelle für Französisch-Polynesien ist die Botschaft Wellington.
Der Leiter der Vertretung Botschaft Paris ist zugleich als Botschafter in Monaco mit Sitz in Paris akkreditiert. Die Vertretung unterstützt die Generalkonsulate Bordeaux und Straßburg (Frankreich) in Rechts- und Konsularangelegenheiten.
Die Rechts- und Konsularabteilung ist regulär wie folgt geöffnet:Montag - Donnerstag von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Für einige Dienstleistungen in der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Paris gibt es besondere Öffnungszeiten:
Öffnungszeiten für einzelne DienstleistungenDie Botschaft und die Generalkonsulate in Frankreich sind am Wochenende und an folgenden Tagen geschlossen:
Feiertage Telefonsprechzeiten für allgemeine Auskünfte sind:Montag - Donnerstag von 08:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Freitag von 08:30 Uhr bis 14:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass die Botschaft in Visa-Angelegenheiten keine telefonische Auskunft gibt. Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab.
Sobald es in Ihrem Fall etwas Neues gibt, unterrichten wir Sie automatisch.
In Notfällen können sich deutsche Staatsangehörige außerhalb der Öffnungszeiten an den Bereitschaftsdienst der Botschaft Paris wenden:
Hilfe für DeutscheHinweise zum Einlass:Bitte beachten Sie, dass elektrische und nicht elektrische Transportmittel (Tretroller, Fahrräder, etc.) sowie Reisegepäck (Koffer, Reisetaschen, etc.), Waffen aller Art (
inkl. Messer, Abwehrsprays, etc.) sowie Haustiere auf dem Gelände der Rechts- und Konsularabteilung NICHT erlaubt sind.
Elektronische Geräte (PCs,
Handys,
Smartphones,
Smartwatches, PDAs, Diktier- und Aufnahmegeräte, etc.) können ebenfalls nicht mit ins Gebäude genommen werden. Hierfür stehen Schließfächer zur Verfügung, die auf eigenes Risiko genutzt werden können.
Bitte beachten Sie darüber hinaus folgendes: Um Sie bestmöglich zu schützen, ist der Einlass immer nur unter folgenden Maßgaben möglich:
Einlass erhalten nur die Personen, deren Anwesenheit für die Amtshandlung zwingend erforderlich ist (
z.B. Person, die den Pass oder das Visum benötigt sowie bei Minderjährigen zusätzlich die Eltern).
Wir empfehlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nur beim Vorliegen zwingender körperlicher Einschränkungen ist Einlass einer sonstigen Betreuungsperson möglich.
Erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, um eine Überschneidung mit anderen Antragstellenden zu vermeiden. Bei Verspätungen müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Termin auf einen anderen Zeitpunkt verlegt werden muss und nicht sofort nachgeholt werden kann.
Prüfen Sie vorab Ihre Unterlagen und vergewissern Sie sich, alle notwendigen Dokumente im ORIGINAL mitzuführen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.