Seit dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Dies gilt auch für Transitreisende
Ein Personalausweis reicht NICHT aus.
Wenn Sie einen gültigen Reisepass zu Hause haben, sollten Sie diesen dort bitte abholen.
Nur in dringenden Ausnahmefällen (Härtefällen) kann ein vorläufiger Reisepass bei der Passstelle der Botschaft Paris beantragt werden. Touristische Reisen stellen keine Härtefälle dar. Dies ist nur an Werktagen und nach vorheriger Terminabsprache möglich. Melden Sie sich hierzu bitte über dieses Kontaktformular bei der Botschaft und erklären Sie kurz Ihre Situation. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass auch diese Terminanfrage aufgrund des derzeit hohen Aufkommens mit einer Wartezeit von einigen Tagen einhergehen kann. Zudem ist die Beantragung in Paris mit einer längeren Wartezeit wegen der Ermächtigungsanfrage bei der Passbehörde Ihres Wohnorts verbunden, und es fallen höhere Gebühren an.
Am Wochenende kann die Botschaft Paris Ihnen keine vorläufigen Reisepässe für die Einreise nach Großbritannien ausstellen, da hierzu eine Ermächtigung der Passbehörde Ihres Wohnorts notwendig ist, die am Wochenende ebenfalls geschlossen hat.
Elektronische Einreisegenehmigung (ETA) ab dem 02.04.2025
Die britische Regierung führt schrittweise das Erfordernis einer elektronischen Einreisegenehmigung (Electronic travel authorisation/ETA) ein. Für deutsche Staatsangehörige wird dies ab dem 2. April 2025 gelten; ein entsprechender Antrag kann bereits ab dem 5. März 2025 gestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier und auf der Webseite der britischen Regierung.