Anzahl gefundener Suchergebnisse:Keine passenden Schlagwörter gefunden. Bitte tippen Sie Ihr Suchwort komplett ein.
Navigation
Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Mit Blick auf die am 23. Februar 2025 stattfindenden Wahlen zum Deutschen Bundestag können im Ausland lebende Deutsche bis zum 2. Februar 2025 den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Einem Antrag, der erst am 3. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden.
Die Versendung der Briefwahlunterlagen an die Wähler/innen im Ausland wird ab dem 19. Tag vor der Wahl, d.h. ab Dienstag, 4. Februar 2025, erfolgen. Erst dann stehen die endgültig zugelassenen Wahlvorschläge fest und die Stimmzettel können gedruckt werden. Einige Landeswahlleiterinnen und Landeswahlleiter rechnen mit einem deutlich späteren Versand der Briefwahlunterlagen - so z. B. für das Land Berlin ab dem 10. Februar 2025. Bei entsprechend frühzeitiger Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis bzw. Briefwahl können Wahlberechtigte im Ausland mit einer Versendung der Briefwahlunterlagen durch die Wahlämter ab diesem Tag rechnen.
Weiterführende Informationen zum Thema Neuwahlen (inkl. Verlinkung der Rechtsgrundlagen) finden Sie hier.
Seit dem 01.10.2021 ist die Einreise für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger nur noch mit einem gültigen Reisepass möglich. Dies gilt auch für Transitreisende
Ein Personalausweis reicht NICHT aus.
Wenn Sie einen gültigen Reisepass zu Hause haben, sollten Sie diesen dort bitte abholen.
Nur in dringenden Ausnahmefällen (Härtefällen) kann ein vorläufiger Reisepass bei der Passstelle der Botschaft Paris beantragt werden. Touristische Reisen stellen keine Härtefälle dar. Dies ist nur an Werktagen und nach vorheriger Terminabsprache möglich. Melden Sie sich hierzu bitte über dieses Kontaktformular bei der Botschaft und erklären Sie kurz Ihre Situation. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass auch diese Terminanfrage aufgrund des derzeit hohen Aufkommens mit einer Wartezeit von einigen Tagen einhergehen kann. Zudem ist die Beantragung in Paris mit einer längeren Wartezeit wegen der Ermächtigungsanfrage bei der Passbehörde Ihres Wohnorts verbunden, und es fallen höhere Gebühren an.
Am Wochenende kann die Botschaft Paris Ihnen keine vorläufigen Reisepässe für die Einreise nach Großbritannien ausstellen, da hierzu eine Ermächtigung der Passbehörde Ihres Wohnorts notwendig ist, die am Wochenende ebenfalls geschlossen hat.
Deutsche Vertretungen in Frankreich
Herzlich willkommen auf der gemeinsamen Website der Deutschen Botschaft Paris und der Generalkonsulate Bordeaux, Lyon, Marseille und Straßburg.
Botschafter Stephan Steinlein
Was bedeutet die Zeitenwende für das deutsch-französische Verhältnis? Wie können Deutschland und Frankreich Europa stark machen? Daran will ich mit meinen Kolleginnen und Kollegen arbeiten und hoffe auf viele, die uns mit Rat und Tat begleiten.