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Die eID-Karte für EU-/EWR-Staatsangehörige
Die neue eID-Karte, © Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Am 01.11.2019 ist das Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis in Kraft getreten.
Allgemeine Informationen
Mit der eID-Karte können Staatsangehörige von EU und EWR digital Behördengänge sowie Geschäftliches erledigen, so wie dies mit der Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion nur für digitale Dienstleistungen bestimmt ist. Sie ersetzt nicht den anerkannten und gültigen ausländischen Pass oder Personalausweis für die Identifizierung, bspw. auf Reisen. Die eID-Karte kann daher in keinem Fall als hoheitliches Reisedokument verwendet werden.
Wer kann eine eID-Karte beantragen?
- Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und
- Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (Island, Liechtenstein, Norwegen),
die - nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
und - mindestens 16 Jahre alt sind.
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Beantragung
Die eID-Karte muss persönlich beantragt werden, bitte vereinbaren Sie in jeden Fall rechtzeitig vorher (derzeit ca. 3 Monate Wartezeit) einen Termin bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung: Terminvereinbarung
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin Folgendes persönlich mit:
- vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular:
Antragsformular eID-Karte (deutsch) - Ihr aktuelles von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültiges Identitätsdokument, z.B. Reisepass oder Personalausweis
- ein Nachweis über Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich, z.B. Strom-/Gas-/Telefonrechnung oder Bescheinigung der Mairie, nicht älter als drei Monate
- Weitere Unterlagen können bei Bedarf nachgefordert werden.
Gültigkeitsdauer und Gebühren
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00 Euro ausgegeben.
Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Nützliche Links und Informationen
- Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz bzw. eIDKG)
- Informationen zur eID-Karte auf der Webseite des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Weiterführende Informationen zum Online-Ausweisen auf dem Personalausweisportel des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat