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Reisepass für Minderjährige

Das Bild zeigt einen kleinen Jungen auf Reisen mit einem großen Koffer und einer Weltkugel als Ball im Arm.

Reisen Minderjähriger, © colourbox

07.02.2024 - Artikel

Deutsche Minderjährige benötigen ein eigenes Reisedokument. Die Eintragung von Kindern in den Pass der Eltern ist seit der Einführung von biometrischen Merkmalen in Reisedokumenten nicht mehr möglich.

Voraussetzung: Deutsche Staatsangehörigkeit

Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen. Wenn Sie nicht sicher wissen, ob Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss diese Frage vor der Passantragstellung geklärt werden. Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier: Deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn Ihrem Kind noch nie ein deutsches Ausweisdokument ausgestellt wurde, kann es sein, dass die Namensführung für den deutschen Rechtsbereich noch nicht feststeht. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig vor der geplanten Antragstellung an die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Informationen zu diesem Themenbereich finden Sie hier: Geburt eines Kindes in Frankreich

Wer ist antragsberechtigt für ein Kind?

Beide Eltern bzw. alle Sorgeberechtigten und das Kind müssen bei der Antragstellung persönlich in der deutschen Auslandsvertretung vorsprechen.

Wenn ein Elternteil/eine sorgeberechtigte Person verhindert ist, kann er/sie die Zustimmung zur Ausstellung eines deutschen Identitätsdokuments erklären. Die Unterschrift auf der Erklärung muss beglaubigt sein (z.B. durch eine Behörde in Deutschland, eine deutsche Auslandsvertretung oder eine geeignete französische Stelle wie die Mairie). Ein Muster finden Sie hier: Zustimmungserklärung einer sorgeberechtigten Person

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, so muss ein entsprechender Nachweis darüber vorgelegt werden.

Noch in Deutschland gemeldet?

Foto von einem Marktplatz in der Frankfurter Altstadt in abendlicher Stimmung.
Frankfurt am Main, Altstadt© colourbox.de

Wenn das Kind noch in Deutschland gemeldet sind, wenden Sie sich zur Passbeantragung bitte an die für den Wohnort in Deutschland zuständige Passbehörde. Die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich sind in diesem Fall nicht zuständig.

Eine Unzuständigkeit ergibt sich auch, wenn das Kind zwar in Frankreich lebt, Sie den Antrag aber bei einer anderen als der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen möchten. Bitte prüfen Sie deshalb zunächst, welchem konsularischen Amtsbezirk der Wohnort des Kindes in Frankreich zugeordnet ist: Konsulatefinder Frankreich Festland und Übersee

Sollten besondere Umstände (z.B. Passverlust auf Reisen) dazu führen, dass Sie einen neuen Pass nicht bei der zuständigen Behörde beantragen können, können Ihnen im Ausnahmefall die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich behilflich sein.

Zusätzlich zu den Passgebühren wird ein Unzuständigkeitszuschlag fällig.

Welches Ausweisdokument soll beantragt werden?

Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten können für ihr Kind zwischen den folgenden zwei Reisedokumenten wählen:

  • Reisepass mit biometrischen Merkmalen
    Der biometriefähige Reisepass (wie ihn zumindest ein Elternteil des Kindes in der Regel selbst besitzt) ist für Minderjährige 6 Jahre gültig und erfüllt die Voraussetzungen zur visumfreien Einreise in die USA. Während der Laufzeit kann kein neues Foto angebracht werden, was ggf. nach einigen Jahren zu Schwierigkeiten an der Grenze führen kann (Babyfoto).
  • Personalausweis
    Einen Personalausweis kann für jede Person ausgestellt werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Es gibt keine Altersgrenze zur Beantragung, auch Kleinkinder können einen Personalausweis bekommen. Antragstellende ab 16 Jahren können einen Personalausweis eigenständig, ohne Unterschrift der Sorgeberechtigten, beantragen.

Antragsunterlagen

Passanträge müssen persönlich (alle Sorgeberechtigten und das Kind) gestellt werden, ein Termin ist in jedem Fall rechtzeitig vorher zu vereinbaren: Terminvereinbarung

Fremdsprachige Geburtsurkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin ins Deutsche, Englische oder Französische übersetzt werden. Hinweise zu vereidigten Fachpersonen finden Sie hier: Übersetzungen

Bitte bringen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin folgende Unterlagen persönlich mit:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Passantrag
    Antragsformular Reisepass und Personalausweis für Minderjährige (deutsch)
    Antragsformular Reisepass und Personalausweis für Minderjährige (deutsch und französisch)
    Antragsformular Reisepass und Personalausweis für Minderjährige (deutsch und englisch)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (bitte nicht selbst zuschneiden!)
    Die Qualität eines Fotos aus einem Passfotoautomaten ist in der Regel ausreichend. Hinweise gibt diese Fotomustertafel:
    Fotomustertafel (deutsch)
    Fotomustertafel (englisch)
    Ein Passfotoautomat steht Ihnen im Warteraum der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Paris zur Verfügung.
  • Geburtsurkunde des Kindes im Original oder in beglaubigter Kopie
    Wenn vorhanden, legen Sie bitte eine deutsche Geburtsurkunde vor. Französische Geburtsurkunden müssen in der Form copie intégrale ausgestellt sein. Die Geburtsurkunde kann älter als 3 Monate sein.
  • Falls zutreffend: aktuelles/letztes deutsches Identitätsdokument des Kindes und eine Kopie
  • aktuelle Identitätsdokumente der Sorgeberechtigten und jeweils eine Kopie
  • bei alleinigem Sorgerecht: Kopie der Sorgerechtsentscheidung oder Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
  • falls ein/e Sorgerberechtigte/r bei der Antragstellung verhindert sein sollte: Zustimmungserklärung
    Die Unterschrift auf der Erklärung muss beglaubigt sein (z.B. durch eine Behörde in Deutschland, eine deutsche Auslandsvertretung oder eine geeignete französische Stelle wie die Mairie). Ein Muster finden Sie hier: Zustimmungserklärung einer sorgeberechtigten Person
  • Wenn der letzte Pass des Kindes gestohlen wurde oder verloren ist, legen Sie bitte eine polizeiliche Verlustmeldung vor
  • Falls die Eltern im Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren: Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch und ggfs. Nachweis über die deutsche Namensführung in der Ehe
  • Falls die Eltern im Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet waren: geeigneter Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
  • Falls zutreffend: Scheidungsurteil
  • Falls zutreffend: Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt (z.B. bei Geburt im Ausland oder bei Änderung nach Eheschließung)
  • Falls das Kind oder die Eltern in Deutschland eingebürgert wurden: Einbürgerungsurkunde
  • Falls die Eltern oder das Kind in einem anderen Land eingebürgert wurden: Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitznachweis (nicht älter als drei Monate): z.B. Strom-/Gas-/Wasserrechnung, Telefonrechnung, Mietquittung, Bescheinigung der Mairie, aus der die aktuelle Wohnanschrift mindestens eines Sorgeberechtigten hervorgeht
  • Falls im letzten Reisepass ein deutscher Wohnort eingetragen ist oder das Kind in der Zwischenzeit in Deutschland gemeldet war: Abmeldebescheinigung
    Die Abmeldung kann nicht über die deutsche Auslandsvertretung in Frankreich erfolgen.

    Auch andere Länder wie z.B. Schweiz, Österreich oder Luxemburg haben ein Meldewesen. Legen Sie bitte, falls für Sie zutreffend, auch diese Abmeldebescheinigung vor.
  • Für Antragsteller/innen die ihren Wohnsitz in Monaco haben: Monegassischer Aufenthaltstitel im Original und eine Kopie

Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.

Gebühren

Die Passgebühr muss bei der Antragstellung bezahlt werden. Die Zahlung kann passend in bar erfolgen oder mit Kreditkarte.

Bei Beantragung bei einem Honorarkonsul/ einer Honorarkonsulin fallen zusätzliche Gebühren an, siehe Übersichtsseite „Antragstellung bei einem Honorarkonsul oder einer Honorarkonsulin“.


Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (32 Seiten, 6 Jahre gültig):
68,50 Euro
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (48 Seiten, 6 Jahre gültig):
90,50 Euro
ggfs. Unzuständigkeitszuschlag (biometrischer Reisepass, 6 Jahre gültig):
37,50 Euro
ggfs. Unzuständigkeitszuschlag (vorläufiger Reisepass) 26,00 Euro
ggfs. Zuschlag für Expressverfahren: 32,00 Euro
ggfs. Auslagen für Übersendung per Einschreiben mit Rückschein 9,00 Euro (Frankreich Festland)
12,00 Euro (Frankreich Übersee)

Bearbeitungszeit und Abholung

Deutsche biometrische Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von 9 bis 12 Wochen. Gegen eine erhöhte Gebühr können Sie einen regulären Reisepass auch im Expressverfahren beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen.

Sie können bei der Antragstellung vereinbaren, dass Ihnen der neue Reisepass Ihres Kindes per Einschreiben zugesandt wird. Ggfs. müssen Sie vorher den alten Reisepass zur Entwertung einschicken.

Alternativ können Sie den neuen Reisepass Ihres Kindes auch persönlich abholen oder von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Dazu werden Sie von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung per E-Mail kontaktiert.

Für Paris gilt: Eine persönliche Abholung ist nicht möglich, alle Ausweisdokumente werden gebührenpflichtig per Einschreiben mit Rückschein übersandt.

Bei begründeter Eilbedürftigkeit können Sie einen bis zu einem Jahr gültigen vorläufigen Reisepass erhalten. Bitte besprechen Sie diese Möglichkeit direkt bei Ihrem Termin in der Passstelle der zuständigen Auslandsvertretung.

Bitte beachten Sie, dass es bei Antragstellung bei den Generalkonsulaten Bordeaux und Lyon sowie bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.


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