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Reisepass für Erwachsene

Deutscher Reisepass

Deutscher Reisepass, © colourbox

07.02.2024 - Artikel

Ihr deutscher Reisepass abgelaufen oder läuft demnächst ab? Hier erfahren Sie, wie Sie einen neuen Pass beantragen können.

Wer kann einen deutschen Pass beantragen?

Nur deutsche Staatsangehörige können einen deutschen Reisepass beantragen. Wenn Sie nicht sicher wissen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, muss diese Frage vor der Passantragstellung geklärt werden. Informationen zur deutschen Staatsangehörigkeit finden Sie hier: Deutsche Staatsangehörigkeit

Wenn Sie volljährig sind und Ihnen noch nie ein deutsches Ausweisdokument ausgestellt wurde, kann es sein, dass Ihre Namensführung für den deutschen Rechtsbereich noch nicht feststeht. Bitte wenden Sie sich daher rechtzeitig vor der geplanten Antragstellung an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Noch in Deutschland gemeldet?

Foto von einem Marktplatz in der Frankfurter Altstadt in abendlicher Stimmung.
Frankfurt am Main, Altstadt © colourbox.de

Wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, wenden Sie sich zur Passbeantragung bitte an die für Ihren Wohnort in Deutschland zuständige Passbehörde. Die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich sind in diesem Fall nicht zuständig.

Eine Unzuständigkeit ergibt sich auch, wenn Sie zwar in Frankreich leben, Ihren Antrag aber bei einer anderen als der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen möchten. Bitte prüfen Sie deshalb zunächst, welchem konsularischen Amtsbezirk Ihr Wohnort in Frankreich zugeordnet ist: Konsulatefinder Frankreich Festland und Übersee

Sollten besondere Umstände (z.B. Passverlust auf Reisen) dazu führen, dass Sie einen neuen Pass nicht bei der zuständigen Behörde beantragen können, können Ihnen im Ausnahmefall die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich behilflich sein.

Zusätzlich zu den Passgebühren wird ein Unzuständigkeitszuschlag fällig.

Die Bearbeitungszeit verlängert sich unter Umständen, da die Auslandsvertretung eine Ermächtigung der eigentlich zuständigen Passbehörde einholen muss.

Antragsunterlagen

Passanträge müssen persönlich gestellt werden, ein Termin ist in jedem Fall rechtzeitig vorher zu vereinbaren: Terminvereinbarung

Bitte bringen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin folgende Unterlagen persönlich mit:

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Passantrag
    Antragsformular Reisepass und Personalausweis für Volljährige (deutsch)Antragsformular Reisepass und Personalausweis für Volljährige (deutsch/­französisch)Antragsformular Reisepass und Personalausweis für Volljährige (deutsch/englisch)
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto (bitte nicht selbst zuschneiden!)Die Qualität eines Fotos aus einem Passfotoautomaten ist in der Regel ausreichend. Hinweise gibt diese Fotomustertafel:
    Fotomustertafel (deutsch)
    Fotomustertafel (englisch)
    Ein Passfotoautomat steht Ihnen im Warteraum der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft Paris zur Verfügung.
  • Ihre Geburtsurkunde im Original oder in beglaubigter Kopie
    Wenn vorhanden, legen Sie bitte Ihre deutsche Geburtsurkunde vor. Französische Geburtsurkunden müssen in der Form copie intégrale ausgestellt sein. Die Geburtsurkunde kann älter als 3 Monate sein.
    Fremdsprachige Geburtsurkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin ins Deutsche, Englische oder Französische übersetzt werden. Hinweise zu vereidigten Fachpersonen finden Sie hier: Übersetzungen
  • aktuelles/letztes deutsches Identitätsdokument und eine Kopie
  • Wenn Ihr letzter Pass gestohlen wurde oder verloren ist, legen Sie bitte eine polizeiliche Verlustmeldung vor
  • Auszug aus dem Familienbuch oder Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind oder waren)
    Fremdsprachige Heiratsurkunden müssen von einem vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin ins Deutsche, Englische oder Französische übersetzt werden. Hinweise zu vereidigten Fachpersonen finden Sie hier: Übersetzungen
  • Falls zutreffend: Scheidungsurteil
  • Falls zutreffend: Bescheinigung über die Namensführung, ausgestellt von einem deutschen Standesamt (z.B. bei Geburt im Ausland oder bei Änderung des Namens nach Eheschließung)
  • Falls Sie in Deutschland eingebürgert wurden: Einbürgerungsurkunde
  • Falls Sie in einem anderen Land eingebürgert wurden: Urkunde über den Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit
  • Falls erstmalig ein Doktortitel eingetragen werden soll: Promotionsurkunde
  • Wohnsitznachweis (nicht älter als drei Monate): z.B. Strom-/Gas-/Wasserrechnung, Telefonrechnung, Mietquittung, Bescheinigung der Mairie, aus der Ihre aktuelle Wohnanschrift hervorgeht
  • Falls im letzten Reisepass ein deutscher Wohnort eingetragen ist oder Sie in der Zwischenzeit in Deutschland gemeldet waren: Abmeldebescheinigung
    Die Abmeldung kann nicht über die deutsche Auslandsvertretung in Frankreich erfolgen.

    Auch andere Länder wie z.B. Schweiz, Österreich oder Luxemburg haben ein Meldewesen. Legen Sie bitte, falls für Sie zutreffend, auch diese Abmeldebescheinigung vor.
  • Für Antragsteller/innen, die ihren Wohnsitz in Monaco haben: Monegassischer Aufenthaltstitel im Original und eine Kopie

Bitte beachten Sie, dass Ihr Passantrag nur bearbeitet werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig eingereicht und die Gebühren gezahlt worden sind.

Gebühren

Die Passgebühr muss bei der Antragstellung bezahlt werden. Die Zahlung kann passend in bar erfolgen oder mit Kreditkarte.

Bei Beantragung bei einem Honorarkonsul/ einer Honorarkonsulin fallen zusätzliche Gebühren an, siehe Übersichtsseite „Antragstellung bei einem Honorarkonsul oder einer Honorarkonsulin“.

Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (32 Seiten, 10 Jahre gültig):
101,00 Euro
Reisepass für Antragsteller ab 24 Jahre (48 Seiten, 10 Jahre gültig):
123,00 Euro
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (32 Seiten, 6 Jahre gültig):
68,50 Euro
Reisepass für Antragsteller unter 24 Jahre (48 Seiten, 6 Jahre gültig):
90,50 Euro
Vorläufiger Reisepass (maximal 1 Jahr gültig): 70,00 Euro
ggfs. Unzuständigkeitszuschlag (Passgültigkeit 10 Jahre):
70,00 Euro
ggfs. Unzuständigkeitszuschlag (Passgültigkeit 6 Jahre):
37,50 Euro
ggfs. Unzuständigkeitszuschlag (vorläufiger Reisepass): 26,00 Euro
ggfs. Zuschlag für Expressverfahren: 32,00 Euro
ggfs. Auslagen für Übersendung per Einschreiben mit Rückschein 9,00 Euro (Frankreich Festland)
12,00 Euro (Frankreich Übersee)

Bearbeitungszeit und Abholung

Deutsche biometrische Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Rechnen Sie bitte mit einer Bearbeitungszeit von 9 bis 12 Wochen. Gegen eine um 32,00 Euro erhöhte Gebühr können Sie einen biometrischen Reisepass auch im Expressverfahren beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt dann ca. 2-3 Wochen. Bitte beachten Sie, dass folgende Honorarkonsulinnen und - konsuln keine Expressbeantragung anbieten: Toulouse, Fort-de-France, St. Denis, Noumea, Rennes, Monaco.

Sie können bei der Antragstellung vereinbaren, dass Ihnen Ihr neuer Reisepass per Einschreiben zugesandt wird. Ggfs. müssen Sie vorher Ihren alten Reisepass zur Entwertung einschicken.

Alternativ können Sie Ihren neuen Reisepass auch persönlich abholen oder von einer bevollmächtigten Person abholen lassen. Dazu werden Sie von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung per E-Mail kontaktiert.

Für Paris gilt: Eine persönliche Abholung ist nicht möglich, alle Ausweisdokumente werden gebührenpflichtig per Einschreiben mit Rückschein übersandt.

Bei begründeter Eilbedürftigkeit können Sie auch einen bis zu einem Jahr gültigen vorläufigen Reisepass erhalten.

Bitte beachten Sie, dass es bei Antragstellung bei den Generalkonsulaten Bordeaux und Lyon sowie bei den Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann.


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