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Negativbescheinigung

Sie benötigen einen Nachweis, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit NICHT erworben bzw. sie verloren haben?
Sie können hierfür beim Bundesverwaltungsamt - direkt und ohne Einschaltung einer deutschen Auslandsvertretung- eine sogenannte Negativbescheinigung beantragen.
Bitte beachten Sie das entsprechende Merkblatt des Bundesverwaltungsamts:
Merkblatt
Antrag