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Mit einer Unterschriftsbeglaubigung wird der Nachweis erbracht, dass ein Dokument von einer bestimmten Person unterschrieben worden ist.
Bei der Kopiebeglaubigung wird bestätigt, dass eine Ablichtung von einem Dokument mit dem Original übereinstimmt.
Verschiedene Beurkundungen können von den deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich vorgenommen werden.
Französische öffentliche Urkunden können in Deutschland ohne z.B. Apostille verwendet werden. Das gilt auch für die Verwendung deutscher Urkunden in Frankreich.
Wenn Urkunden in anderen Ländern verwendet werden sollen, kann eine Echtheitsbestätigung notwendig werden.
Antworten auf häufig an uns gerichtete Fragen finden Sie hier.