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Rechtsanwälte in den Amtsbezirken der Generalkonsulate Marseille und Lyon
Hier finden Sie eine Liste von in unserem Amtsbezirk tätigen Anwälten und Notaren
I. Haftungsausschluss
Diese Angaben basieren auf dem Generalkonsulat Marseille zum Zeitpunkt der Abfassung vorliegenden Informationen. Die Angaben und insbesondere die Benennung der Anwälte und sonstigen Rechtsbeistände sind unverbindlich und ohne Gewähr. Bei Mandatserteilung hat der Mandant für alle Kosten und Gebühren selbst aufzukommen.
Die Benennung der Anwälte erfolgt in alphabetischer Reihenfolge. Die Informationen zu Fachrichtungen und Korrespondenzsprachen der Anwälte stammen von diesen selbst und können durch das Generalkonsulat nicht garantiert werden. Es wird zudem kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben.
II. Allgemeine Informationen
Anwaltszwang
Grundsätzlich besteht in mündlichen Verfahren vor Französischen Gerichten kein Anwaltszwang. Dieser besteht in allen schriftlichen Verfahren, d. h. vor dem Tribunal Judiciaire (Verwaltungsgericht) und vor der Cour d’Appel (Berufungsgericht). Außer vor der Cour de Cassation (Kassationsgerichtshof für Revisionen) und dem Conseil d’Etat (Oberstes Verwaltungsgericht), wo nur die an diesen Gerichten zugelassenen Anwälte vertreten können, kann ein in Frankreich zugelassener Anwalt vor allen Gerichten auftreten. In Verfahren vor dem Tribunal Judiciaire, an dem ein Anwalt nicht zugelassen ist, benötigt er einen Korrespondenzanwalt zur Abwicklung der Prozessformalitäten, kann aber vor diesem Gericht selbst plädieren.
Strafverfahren
In Strafverfahren können sich Angeklagte wie Opfer (als Zivilpartei) selbst vertreten. Angeklagte können sich einen Pflichtverteidiger (avocat commis d’office) und Opfer einen Rechtsanwalt über den Weg der Prozesskostenhilfe stellen lassen. Opfer von Gewaltverbrechen haben ohne Einkommensgrenzen Zugang zu Prozesskostenhilfe. Anwaltspflicht besteht vor der Cour d’Assises (dem für Verbrechen zuständigen Schwurgericht), das notfalls einen Pflichtverteidiger stellt.
Kosten
In Frankreich ist seit dem 01.01.2012 im Berufungsverfahren eine Gerichtsgebühr von 225,- Euro eingeführt worden (nicht bei Prozesskostenhilfe). Ansonsten gibt es keine Gerichtskosten wie im Deutschen Recht.
Eine dem Deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergleichbare Gebührenordnung für Rechtsanwälte gibt es nicht. Das Anwaltshonorar wird bei der Beauftragung frei vereinbart (Pauschale oder üblicherweise nach einem Stundensatz); Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist erlaubt, das nach Abschluss des Mandats fällig wird, aber niemals über 15% liegen sollte.
Nach den Französischen Berufsstandesregeln für Rechtsanwälte soll das Honorar nach bestimmten Bemessungskriterien (wie z. B. dem Streitwert, der Komplexität der Sache, dem Bearbeitungsaufwand etc.) festgelegt werden.
Bei einem ersten Mandat wird in der Regel ein angemessener Vorschuss erhoben, der ebenfalls nach den vorgenannten Kriterien festzulegen ist. Oft werden im Vorfeld schriftliche Vereinbarungen (sog. « conventions honoraires ») zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten geschlossen, in denen alle Honorarfragen für die betreffende Angelegenheit schriftlich festgehalten werden können. Der Mindeststundensatz liegt derzeit bei ca. 200,- bis 250,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (20 %). Höhere Honorare sind jedoch möglich.
Zudem fallen Kosten in Höhe von 13,- Euro für das sogenannte Plädierrecht an, die für jeden vor Zivil- oder Strafgerichten vorgetragenen Rechtsfall gezahlt werden müssen.
Die Kosten des Rechtsstreits (« frais et dépens de justice ») trägt in Frankreich grundsätzlich der Unterlegende. Davon sind die Anwaltskosten ausgenommen, die jede Partei selbst zu tragen hat. Artikel 700 der Französischen Zivilprozessordnung sieht jedoch vor, dass jede Partei die Festsetzung einer Honorarpauschale durch das Gericht beantragen kann. Ob und in welcher Höhe diesem Antrag stattgegeben wird, liegt im Ermessen des Richters. Die Erfahrung zeigt, dass die von den Gerichten angeordneten Honorarpauschalen weit unter den tatsächlich berechneten Honoraren liegen.
Klagen, Gerichtsentscheidungen und Schriftsätze zwischen Anwälten werden in der Regel durch Gerichtsvollzieher zugestellt. Diese rechnen nach einer Gebührenordnung ab. Nach Zustellung der Klage an den Beteiligten wird diese von dem Anwalt bei Gericht eingereicht. Kosten für einen vom Gericht bestellten Sachverständigen sind zunächst von der antragstellenden Partei zu zahlen.
Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe (aide juridictionnelle) kann grundsätzlich jedem gewährt werden, der einen Rechtsstreit in Frankreich führt und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Das Antragsformular und ein ausführliches Merkblatt können auf der Homepage des Französischen Justizministeriums www.justice.gouv.fr abgerufen werden, hier auf „droits et démarches“ und „formulaires pour les particuliers“ klicken, anschließend auf „aide juridictionnelle“. Die Prozesskostenhilfe ist abhängig von den Einkünften des Antragstellers. Zugrunde gelegt werden die monatlichen Durchschnittseinkünfte des Vorjahres. Bei der Berechnung der Schwellenwerte werden Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen, die im Haushalt des Antragstellers leben, berücksichtigt. Der vom Mandanten selbst zu tragende Teil der Prozesskosten wird mit dem Anwalt frei ausgehandelt.
In Frankreich wird der Antrag an das „Bureau d’Aide Juridictionnelle“ beim zuständigen Tribunal Judiciaire gerichtet. Diese Stelle bestellt nach Überprüfung der Einkünfte einen Anwalt. Der Anwalt kann, sofern er beim zuständigen Gericht zugelassen ist, auch frei gewählt werden, wenn er sein schriftliches Einverständnis zu seiner Beauftragung gegeben hat.
Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht in Frankreich haben, können ebenfalls Prozesskostenhilfe für in Frankreich zu führende Verfahren beantragen. Von Deutschland aus kann der Antrag auf „aide juridictionnelle“ über das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige Deutsche Amtsgericht gestellt werden. Erfahrungsgemäß vergehen bei Anträgen, die vom Ausland aus gestellt werden, oft Monate bis zur Bestellung eines Anwaltes. Es ist deshalb ratsam, einen ortsansässigen Anwalt zu bitten, das Mandat zu übernehmen und die Formalitäten für die Beantragung von „aide juridictionelle“ für seinen zukünftigen Mandanten direkt in Frankreich zu erledigen. Wichtig: Dabei können nur Anwälte bestellt werden, die vor dem örtlich zuständigen Gericht zugelassen sind.
Kostenlose Rechtsberatung
Kostenlose Rechtsberatung, die die Konsultierung eines Rechtsanwaltes in der Regel nicht ersetzen kann, bieten folgende Einrichtungen:
- Maison de la Justice et du Droit (gibt es nicht in jedem Département)
- Centre d’information des règlements administratifs
- die Handelskammern
- SOS-Avocat, telefonische Beratung
Außerhalb von Paris erteilen die örtlich zuständigen Anwaltskammern Auskünfte über kostenlose Beratungen.
Weitere nützliche Informationen und Adressen finden sich auf der Internetseite des Französischen Justizministeriums unter www.justice.gouv.fr.
III. Anwaltsliste
(Südfrankreich mit Korsika)
Die Anwälte verfügen nach eigenen Angaben über Deutsche Sprachkenntnisse oder Deutschsprachige Mitarbeiter.
Alle Angaben dieser Auflistung beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungen des Generalkonsulats zum Zeitpunkt der Abfassung der Auflistung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.
Vorwahl von Frankreich: 0033 (die folgende 0 fällt weg)
Verzeichnis von Rechtsanwälten im Amtsbezirk des Generalkonsulats Marseille (Südfrankreich mit Korsika)
Département 06 – Alpes Maritimes
Name und Anschrift | Fachrichtung |
PETITOT, Jacky |
Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildungaufzunehmen: nein |
SCHWARZKOPF, Henning |
Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Département 13 – Bouches du Rhône
Name und Anschrift | Fachrichtung |
DAGOT, Claire 51 rue Sainte 13001 MARSEILLE Tel.: 06 63 67 00 62 E-Mail: avocat@dagot.fr |
Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
DAUMAS, Gérard + Philippe |
Fachrichtung: |
FESTE-GUIDON Armand |
Fachrichtung: |
GANZ Karla 36, rue E. Delanglade 13006 MARSEILLE Tel.: 04 91 00 35 40 Handy: 07 56 93 40 46 E-Mail: ganzkarla@gmail.com |
Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
GATHELIER Ariane 127 rue de Rome, 13006 MARSEILLE Tel.: 07 61 61 88 10 E-Mail: ariane.gathelier@gmail.com |
Fachrichtung: Bereitschaft Deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
GODIER Vanessa 90 rue de Rome 13006 MARSEILLE Tel.: 06 23 65 54 53 E-Mail: vanessa.godier@arca-coop.com |
Fachrichtung: Bereitschaft Deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
GONZALEZ de GASPARD, Laurent |
Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
HEIDEGGER, Ulrike |
Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
PASCHAL Jérôme |
Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Dr. SCHMIDT Martin IXAS Conseil www.patentanwalt-schmidt.de |
Fachrichtung: Deutsch-Französischer Patentanwalt Patent-,Marken, Design und Urheberrecht, Vertragsrecht u. Schiedsverfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes Korrespondenzsprachen: Französisch, Englisch, Deutsch |
SCHNEEGANS, Vincent |
Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Dr. Daniel SMYREK c/o Bruzzo Dubucq 19 bis Cours des Arts et Métiers 13100 Aix-en-Provence Tél. +33 (0)7 86 03 86 83 E-Mail: contact@daniel-smyrek.com www.daniel-smyrek.com |
Fachrichtung: Fachanwalt für internationales Wirtschaftsrecht und für das Recht der Europäischen Union, Handels- und Bankrecht, Vertriebs- und Vertriebskartellrecht, Produkthaftung, Schiedsgerichtsbarkeit, internationales Privatrecht, grenzüberschreitende Vollstreckung von Gerichtsurteilen und Schiedssprüchen, grenzüberschreitende Forderungsbetreibung. Korrespondenzsprachen: Deutsch, Französisch, Englisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
VUJOVIC Jelena |
Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
WASZEK, Jenny |
Fachrichtung: |
Département 2A Corse du Sud
Name und Anschrift |
Fachrichtung |
FENEIS-VELLUTINI, Sigrid |
Fachrichtung: |
Département 30 Gard
Name und Anschrift |
Fachrichtung |
SCP S2G Avocats |
Fachrichtung: |
Département 34 – Hérault
Name und Anschrift |
Fachrichtung |
BIA Avocats |
Fachrichtung: |
JOSEPH-MASSENA Stockley |
Fachrichtung: |
Département 66 – Pyrénées-Orientales
Name und Anschrift |
Fachrichtung |
Dr. BRINGMANN-SOUSSE, Nicole |
Fachrichtung: |
Département 83 – Var
Name und Anschrift |
Fachrichtung |
FURTMAIR, Alexandra |
Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
LUCKE, Patrick (Jurisazur) |
Fachrichtung: Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
Verzeichnis von Rechtsanwälten im Amtsbezirk des Generalkonsulats LYON
Département 69 – Rhône
Name und Anschrift |
Fachrichtung |
BRÉTEL Emilie-Charlotte CENTRE D'AFFAIRES PRESTABURO 71/73 Cours Albert Thomas, 69003 LYON Tél.: 07 87 13 88 17 E-Mail: ecbretel@bretelavocat.fr Webseite: www.bretelavocat.fr |
Fachrichtung: Bereitschaft Deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: nein |
CALAME-SCHMIDT Vincent |
Fachrichtung: |
DUFLOT Alain |
Fachrichtung: |
VALORIS AVOCATS |
Fachrichtung : |
Cabinet CLAVIS GREINER Sophie 127 Rue Pierre Corneille 69003 LYON Tel: 06 36 09 60 20 E-Mail: sophie-greiner@outlook.com |
Fachrichtung: Allgemeines Zivilrecht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht Korrespondenzsprachen: Französisch, Deutsch, Englisch & Italienisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
HEURTREY Franck |
Fachrichtung: |
HUET Géraldine |
Fachrichtung: |
KUHN Petra |
Fachrichtung: |
LINGOT Marion Fiducial Legal by Lamy 40 Rue de Bonnel CS 63647 69484 Lyon Cedex 03 Tel : 04 78 62 14 00 Fax : 04 78 62 14 99 E-Mail: marion.lingot@fiducial-legal.net Webseite: https://www.fiducial-legal.com |
Fachrichtung: internationales und EU-Recht Korrespondenzsprachen: Deutsch, Französisch, Englisch Bereitschaft, deutsche Rechtsreferendare zur Ausbildung aufzunehmen: ja |
MYNARD Anne |
Fachrichtung: |
PINEAU Marie-Hélène 10 Cours Franklin Roosevelt 69006 Lyon Tel : 04 37 24 24 00 Fax : 04 37 24 24 09 E-Mail: mh.pineau@avo7avocats.fr Webseite: www.avo7avocats.fr |
Fachrichtung: |
RADTKE Christoph Martin |
Fachrichtung: |
Dr. SCHMIDT Martin |
Fachrichtung: |
QIVIVE AVOCATS & RECHTSANWÄLTE 21, rue d’Algérie 69001 LYON Tel. 04 27 46 51 50 E-Mail: lyon@qivive.com KÜHL Christophe E-Mail: kuehl@qivive.com, BENISTAN Madeleine E-Mail: benistan@qivive.com MARCHI Marie E-Mail: marchi@qivive.com, Webseite: www.qivive.com |
Fachrichtung: Französisches Wirtschaftsrecht: Arbeitsrecht, Prozesse, Gesellschaftsrecht, M&A (Unternehmenskäufe), Vertragsrecht, Schiedsverfahren (Arbitration), Insolvenzen und Restrukturierung, Gewerblicher Rechtsschutz, Wettbewerbsrecht. |
Département 21 – Côte d’Or
Name und Anschrift |
Fachrichtung |
BOUCHARD-STECH Sophie |
Fachrichtung: |
Département 73- Savoie
Name und Anschrift |
Fachrichtung |
SALVISBERG Paul |
Fachrichtung: |