Bitte kontaktieren Sie zunächst direkt das Standesamt I in Berlin für die Beschaffung einer Personenstandsurkunde.
Sofern dort kein Registereintrag gefunden und keine Urkunde ausgestellt werden kann, können sich deutsche Staatsangehörige für Unterstützung auch an die deutschen Botschaften in Warschau, Moskau oder Prag wenden. Diese kann Ihnen ggf. bei der Beantragung bei den polnischen/russischen/tschechischen Behörden behilflich sein.
Französische Staatsangehörige können mit den französischen Auslandsvertretungen in diesen Ländern Kontakt aufnehmen. Eventuell können diese Ihnen helfen.
Die Kontaktdaten der deutschen Botschaften lauten:
Antrag
Bitte nutzen Sie das folgende Formular bzw. konsultieren Sie die weiteren Informationen der deutschen Botschaft in Moskau, Prag bzw. Warschau:
Bitte lesen Sie sich die Informationen und Hilfestellungen der betreffenden deutschen Botschaft aufmerksam durch. Bitte beachten Sie: Die deutsche Botschaft in Prag beschafft Urkunden nur in Ausnahmefällen selbstständig. Die deutschen Auslandsvertretungen in der Russischen Föderation können in der Regel nicht selbständig tätig werden. Sollten Sie einen Antrag über die jeweilige deutsche Botschaft stellen, fügen Sie bitte folgende Dokumente bei:
- Kopie des Ausweispapiers der/des Anfragenden
- Ggf. Kopie eines Dokumentes, aus dem der Verwandtschaftsgrad zwischen der anfragenden und der betroffenen Person hervorgeht (z.B. Familienbuch)
- Ggf. Erläuterung zum berechtigten bzw. rechtlichen Interesse
- Kopie eines Dokuments (in deutscher Sprache), welches die Eigenschaft der/des Anfragenden als Vormund/Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt/Notarin oder Notar/Sozialhelferin oder Sozialhelfer, etc., (Mandat) belegt. Eine Übersetzerliste finden Sie bei Bedarf auf den Webseiten der jeweiligen deutschen Auslandsvertretungen.
Bearbeitungszeit und Gebühren
Die Bearbeitungszeit bei den polnischen/russischen/tschechischen Behörden beträgt in der Regel mehrere Monate. Sollte die Urkunde über die polnischen/russischen/tschechischen Behörden beschafft werden können, werden wir Ihnen die Höhe der Gebühren mitteilen und Ihnen die Urkunde nach Überweisung der Gebühren übersenden.
Sollten die Nachforschungen negativ verlaufen, erteilen die polnischen/russischen/tschechischen Behörden einen Negativbescheid. Auch hierfür fallen Verwaltungsgebühren an!