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Asyl in Deutschland
Ankunft „Notfall-Flüchtlinge“, © dpa
Einen Antrag auf Asyl in Deutschland können Sie nicht bei einer deutschen Auslandsvertretung stellen.
Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland bearbeiten keine Asylangelegenheiten. Bei den deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich können keine Asylanträge gestellt werden. Auskünfte zu Asylangelegenheiten können nicht erteilt werden.
Zuständig für die Bescheidung von Asylanträgen ist in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Informationsangebot des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie hier: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge