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Working Holiday Visa
Working Holiday (Symbolbild), © Colourbox
Das Working Holiday Programm gibt jungen Menschen die Möglichkeit, während maximal 12 Monaten Einblicke in Kultur und Alltagsleben Deutschlands zu erhalten.
Das Working Holiday Programm gibt es in unterschiedlicher Ausgestaltung für junge Menschen aus Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, Sonderverwaltungsregion Hongkong, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland, Taiwan und Uruguay. Das Programm ermöglicht Aufenthalte von bis zu 12 Monaten. Zur ergänzenden Finanzierung des Aufenthalts können Ferienjobs angenommen werden.
Wer benötigt kein Visum zur Einreise?
Staatsangehörige aus Australien, Kanada, Neuseeland, Japan und Israel können nach Deutschland reisen und dort bei der zuständigen Ausländerbehörde den nötigen Aufenthaltstitel beantragen. Erst wenn dieser Aufenthaltstitel erteilt worden ist, können sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen.
Wo kann ich das Visum beantragen?
Wenn Sie keine der genannten Staatsangehörigkeiten haben, müssen Sie vor Einreise ein Working Holiday Visum beantragen.
Koreanische Staatsangehörige können das Visum ausschließlich an der deutschen Botschaft Seoul beantragen. Taiwanesische Staatsangehörige können das Visum ausschließlich beim Deutschen Institut Taipei beantragen. Wer in der Sonderverwaltungsregion Hongkong ansässig ist, kann das Visum ausschließlich am deutschen Generalkonsulat Hongkong beantragen. Brasilianische Staatsangehörige können das Visum ausschließlich bei einer deutschen Auslandsvertretung in Brasilien beantragen.
Argentinische, chilenische und uruguayische Staatsangehörige können das erforderliche Visum bei jeder deutschen Auslandsvertretung weltweit beantragen. Im Regelfall können an der Botschaft Paris also nur Angehörigen dieser drei Staaten Working Holiday Visa erteilt werden.
Wie bekomme ich einen Termin zur Antragstellung?
Unter dem folgende Link können Sie sich gebührenfrei auf die Warteliste für einen Termin zur Visumantragstellung in der Botschaft Paris eintragen: Visastelle Termin-Warteliste
Bitte rechnen Sie mit derzeit mindestens 16 Wochen Wartezeit auf einen Termin. Ca. zwei Wochen vor Ihrem Termin erhalten Sie per E-Mail eine Benachrichtigung mit Datum und Uhrzeit.
Bitte sehen Sie in der Zwischenzeit von schriftlichen oder telefonischen Terminanfragen ab. Aufgrund des hohen Antragsaufkommens und begrenzter Bearbeitungskapazitäten ist eine Verkürzung der Wartezeit nicht möglich.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Bitte bereiten Sie die folgenden Antragsunterlagen vor:
- zwei vollständige und unterschriebene Ausdrucke Ihres elektronisch ausgefüllten Visumantrags: VIDEX
Der elektronisch ausgefüllte Visumantrag beschleunigt die Bearbeitung in der Botschaft. Wenn Sie den Antrag nicht elektronisch ausfüllen können, finden Sie hier das Antragsformular zum Download:
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und englischer Sprache)
Formular: Antrag auf Erteilung eines nationalen Visums (in deutscher und spanischer Sprache) - zwei aktuelle biometrische Passfotos: Foto-Mustertafel
- Ihren gültigen Reisepass im Original und zwei Kopien der Datenseite
Der Pass muss mindestens zwei komplett freie Seiten haben.
Am Tag der Antragstellung dürfen Sie maximal 30 Jahre alt sein. - falls vorhanden: Ihren gültigen französischen Aufenthaltstitel und zwei Kopien
- Lebenslauf und zwei Kopien
- Nachweis der ersten Unterkunft in Deutschland
- aktuelles Führungszeugnis, ausgestellt vom Heimatstaat
-
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Für die ersten drei Monate Ihres Aufenthalts sind bei Antragstellung mindestens 2.802,00 Euro nachzuweisen. Zusätzlich sollten Sie über Mittel für ein Rückflugticket in Ihr Heimatland verfügen. Als Nachweise gelten:
Kontoauszüge der letzten drei Monate ODER
ein Sperrkonto mit dem genannten Betrag ODER
eine Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person worin sie sich bereit erklärt, die Kosten Ihres Lebensunterhalts zu übernehmen -
Nachweis über eine in Deutschland gültige Krankenversicherung (muss spätestens bei der Abholung des Visums vorgelegt werden)
Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag nur bearbeitet werden kann, wenn Ihre Unterlagen am Tag der Antragstellung vollständig vorliegen. Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein.
Gebühren und Auslagen
Die Bearbeitungsgebühr für ein Working Holiday Visum beträgt in den meisten Fällen 75,00 Euro. Die Gebühr ist bei Antragstellung in der Botschaft bar zu entrichten. Bitte bringen Sie den Betrag passend mit.
Die Bearbeitungsgebühr kann nicht erstattet werden, auch nicht bei abschlägiger Entscheidung über den Visumantrag.
Die Botschaft Paris weist ausdrücklich darauf hin, dass außer der oben genannten Bearbeitungsgebühr keine weiteren Gebühren anfallen (z.B. für die Terminvereinbarung). Lediglich Auslagen (z.B. für den Postversand Ihres visierten Passes nach Abschluss des Verfahrens) müssen vom Antragsteller/von der Antragstellerin übernommen werden.
Wann bekomme ich das Visum?
Die Botschaft Paris entscheidet über Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Werktage ab dem Tag der Antragstellung. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Sachstandsanfragen ab.
Wir kontaktieren Sie, sobald die Bearbeitung Ihres Visumantrags abgeschlossen ist. Wenn Ihrem Antrag entsprochen wurde, teilen wir Ihnen per E-Mail mit, wann und wie Sie Ihren Pass einreichen können, um das Visum zu erhalten.
Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, kann das verschiedene Gründe haben. Wir nennen Ihnen diese Gründe in einem Ablehnungsbescheid. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.
Wie lange ist das Visum gültig?
Bei positiver Entscheidung wird ein Visum mit einer Gültigkeit von 12 Monaten ausgestellt. Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums sowie Angaben zur möglichen Erwerbstätigkeit in Deutschland.
Vergessen Sie nicht, sich direkt nach Einreise in Deutschland beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Mit dem Visum können Sie innerhalb des Schengen-Raums reisen.
Datenschutz
Informationen gemäß Art. 13 und 14 Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung) zum Datenschutz im Visumantragsverfahren finden Sie hier: Informationen zum Datenschutz