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Bedingungen für den Einlass in das Generalkonsulat Marseille

05.01.2022 - Artikel

Buchen Sie bitte über die Rubrik „Terminvereinbarung“ (siehe unten auf unserer Webseite).

Bitte beachten Sie, dass der Einlass an folgende Bedingungen geknüpft ist:

- Nur gesunde Personen erhalten Einlass. Wir behalten uns vor, Ihre Temperatur zu messen.

- Einlass wird nur Personen mit Mund-Nasenschutz gewährt.

Der Einlass erfolgt ausschließlich unter Beachtung der 3G-Regel durch Vorlage des digitalen „pass sanitaire“ oder per Ausdruck des entsprechenden Gesundheitszertifikates. Junge Gäste ab 12 Jahren und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen negativ getestet sein. Bitte beachten Sie die Hygieneregeln beim Betreten des Gebäudes.

- Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, um Überschneidungen im Wartebereich zu vermeiden. Falls Sie mehr als 10 Minuten zu früh ankommen, warten Sie bitte vor dem Gebäude. Falls Sie sich verspäten, muss Ihr Termin eventuell auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

- Einlass erhalten nur die Personen, deren Anwesenheit für die Amtshandlung zwingend erforderlich ist (z.B. Person, die den Pass beantragt, sowie bei Minderjährigen zusätzlich die Eltern). Nur beim Vorliegen zwingender Gründe ist Einlass einer weiteren Person möglich.

Prüfen Sie vorab Ihre Unterlagen und vergewissern Sie sich, alle notwendigen Dokumente im ORIGINAL mitzuführen, um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten.

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