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Mit Blick auf die am 23. Februar 2025 stattfindenden Wahlen zum Deutschen Bundestag können im Ausland lebende Deutsche bis zum 2. Februar 2025 den Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Einem Antrag, der erst am 3. Februar 2025 oder später bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden.