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Hinweise zur Zuständigkeit und Terminvereinbarung - Familienangelegenheiten

FAQ

Bitte beachten Sie, dass für die Bearbeitung aller Angelegenheiten des Personenstandsrechts regelmäßig Ihr persönliches Erscheinen in der Botschaft oder im Generalkonsulat notwendig ist. Dafür ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich.

FAQ

Benötigen Sie einen Termin bei der Botschaft Paris?

Waren Sie bei der Geburt Ihres Kindes verheiratet? Bitte buchen Sie einen Termin über unser Online-Buchungssystem und übersenden Ihre Unterlagen vorab an diesen Link

Waren Sie bei der Geburt Ihres Kindes nicht verheiratet? UND war die Mutter des Kindes bei Geburt deutsche Staatsangehörige? Bitte übersenden Sie zunächst nur Ihre Unterlagen an diesen Link

Wir werden Sie nach Prüfung zum weiteren Vorgehen kontaktieren. (In der Regel ist hier die nach französischem Recht vorgenommene Vaterschaftsanerkennung für den deutschen Rechtsbereich NICHT ausreichend. Es ist zusätzlich notwendig, dass die Mutter VOR einer Geburtsanzeige/Namenserklärung ihre Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung an der Botschaft erklärt. Diese Zustimmungserklärung muss beurkundet und speziell vorbereitet werden.)

Waren Sie bei der Geburt Ihres Kindes nicht verheiratet? UND war die Mutter des Kindes bei Geburt NICHT deutsche Staatsangehörige? Bitte buchen Sie einen Termin über unser Online-Buchungssystem und übersenden Ihre Unterlagen vorab an diesen Link

Bitte beachten Sie zudem, dass für Passanträge gesonderte Termine gebucht werden müssen.

Hinweise zu den Zuständigkeiten des Generalkonsulats Bordeaux finden Sie über diesen Link Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte aninfo(ad)bordeaux.diplo.de

Bitte wenden Sie sich an das Generalkonsulat Marseille.

Benötigen Sie einen Termin beim Generalkonsulat Marseille, buchen Sie diesen bitte über diesen Link

Hinweise zu den Zuständigkeiten des Generalkonsulats Straßburg finden Sie über diesen Link Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an info@strassburg.diplo.de

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