Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Informationen über die geltenden Regelungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
Deutsche Auslandsvertretungen in Frankreich
Die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Die Öffnungszeiten können Sie den individuellen Webseiten der Auslandsvertretungen entnehmen: Deutsche Vertretungen in Frankreich
Öffentliches Leben in Frankreich
Für den Besuch von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, im öffentlichen Nahverkehr sowie im Fernverkehr gelten keine COVID-19-bedingten Einschränkungen mehr.
Auch die Pflicht zur Selbstisolierung bei positivem Test sowie die verpflichtende Testung von Kontaktpersonen ist seit 1. Februar 2023 entfallen.
Im öffentlichen Personennahverkehr sowie an geschlossenen oder überfüllten Orten wird das Tragen einer Gesichtsmaske empfohlen. Nachdrücklich empfohlen wird das Tragen einer Gesichtsmaske in Gesundheitseinrichtungen, Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.
Einreise nach Frankreich
Bitte lesen Sie die länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts für Frankreich.
Am 01.08.2022 endete in Frankreich der gesundheitspolitische Notstand. Damit ist bei Einreise nach Frankreich aus allen Ländern kein Impf-, Test- oder Genesenennachweis mehr erforderlich. Gleiches gilt für Reisen zwischen Kontinentalfrankreich und den französischen Überseegebieten.
Der Nachweis über den Reisegrund in bestimmten Konstellationen („zwingender Grund“) ist entfallen, ebenso ist eine eidesstattliche Erklärung von Reisenden zur Bereitschaft einer Antigentestung nach Einreise nicht mehr erforderlich.
Nur im Fall der Verbreitung einer neuen COVID-19-Variante und einer daraus resultierenden ernsthaften Gesundheitsgefahr können weiterhin Notmaßnahmen ergriffen werden. Bitte informieren Sie sich daher auch auf der Webseite des französischen Außenministeriums, dessen Reisehinweise laufend aktualisiert werden.
Einreise nach Deutschland
Bei der Einreise nach Deutschland gelten grundsätzlich keine COVID-19-bezogenen Einschränkungen mehr. Ein Nachweis über eine Impfung, Testung oder Genesung ist nicht mehr erforderlich. Ausnahmen können für Reisende aus Virusvariantengebieten gelten, wozu Frankreich derzeit aber nicht gehört.
Weiterführende Links
Webseite des Bundesgesundheitsministeriums,
Coronavirus-Einreiseverordnung vom 30.07.2021.
Webseite der Bundesregierung verweist auf die in den einzelnen Bundesländern ergänzend geltenden Regelungen.
Info-Tool zu den Einreisebestimmungen zwischen Deutschland und Frankreich