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Zoll: Hinweise zur Einfuhr (Barmittel, Haustiere, Waffen)

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11.02.2022 - Artikel

Anzeigepflicht von Barmitteln

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Mitgliedstaat der EU und bei der Ausreise aus Deutschland in einen Mitgliedstaat der EU müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr den Kontrolleinheiten des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden. Ausführliche Informationen gibt die deutsche Generalzolldirektion: Anzeigepflicht beim Grenzübertritt zu Mitgliedstaaten der EU

Reisen mit Haustieren

Allgemeine Informationen über grenzüberschreitende Reisen mit Haustieren gibt die deutsche Generalzolldirektion: Was ist zu beachten, wenn ich mit meinem Haustier nach einem Auslandsurlaub wieder nach Deutschland komme?

Pro Person dürfen im grenzüberschreitenden Reiseverkehr innerhalb der EU höchstens fünf Heimtiere (Hunde, Katzen, Frettchen) mitgeführt werden. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, den Besitzer zu wechseln. Weitere Informationen gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Mitnahme von Waffen und Munition

Das Verbringen oder die Mitnahme von Waffen oder Munition nach oder durch Deutschland ist grundsätzlich erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis muss von der deutschen waffenrechtlich zuständigen Verwaltungsbehörde bereits vor dem Verbringen bzw. der Mitnahme nach Deutschland ausgestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Verbringen und Mitnahme von Waffen und Munition innerhalb der EU nach dem Waffengesetz
Dort finden Sie auch die Liste der waffenrechtlich zuständigen Behörden: Waffenrechtlich zuständige Behörden


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