Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Polizeiliches Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis

Polizeiliches Führungszeugnis, © dpa

16.08.2024 - Artikel

Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.

Antragstellung

Ein deutsches Führungszeugnis können Sie beim Bundesamt für Justiz in Deutschland beantragen. Das ist auch dann möglich, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Informationen zur Antragstellung und das Antragsformular in deutscher, englischer und französischer Sprache finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz: Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen

Ihre Personendaten und Unterschrift auf dem Antrag müssen amtlich bestätigt sein. Die kann durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder eine/n Notar/in erledigt werden. Sie müssen dafür neben dem ausgefüllten Antragsformular ein gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis, nicht: titre de séjour!) vorlegen.

Eine Übersicht aller deutschen diplomatischen und konsularischen Vertretungen in Frankreich, bei denen Sie die Bestätigung der Unterschrift auf dem Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses vornehmen lassen können, finden Sie hier: Botschaft und Konsulate

Gebühren

Für die Bescheinigung durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung wird eine Gebühr in Höhe von 34,00 € fällig. Die Zahlung kann bei Vorsprache in der Vertretung bar oder mit Kreditkarte beglichen werden.

Aus technischen Gründen kommt es derzeit gelegentlich zu einem Ausfall der Kreditkartenzahlung. Wenn Sie sichergehen möchten, dass es nicht zu Verzögerungen kommt, bringen Sie den Betrag bitte passend in bar mit.

Dazu kommt eine Gebühr in Höhe von 13,00 € für das Führungszeugnis selbst. Die Gebühr wird direkt vom Bundesamt für Justiz erhoben. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz: Antrag aus dem Ausland: Gebühren


nach oben