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Ehefähigkeitszeugnis

Foto von Eheringen

Eheschließung, © picture alliance / ZB

01.01.2022 - Artikel

Zur Eheschließung in Frankreich benötigen deutsche Staatsangehörige in der Regel neben anderen Unterlagen ein sog. Ehefähigkeitszeugnis (franz. „certificat de capacité matrimoniale“).

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des deutschen Standesamtes für die Eheschließung im Ausland. In dieser Bescheinigung werden beide Verlobten genannt. Sie bescheinigt die Tatsache, dass der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse nach deutschem Recht entgegenstehen. Das Standesamt Ihres aktuellen oder letzten Wohnsitzes in Deutschland ist für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Haben Sie niemals in Deutschland gelebt, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Um ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  1. Zuständiges Standesamt in Deutschland kontaktieren
    Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen deutschen Standesamt per E-Mail oder Telefon auf. Erfragen Sie, welche Dokumente Sie in welcher Form einreichen müssen, um in Ihrem Fall ein Ehefähigkeitszeugnis zu beantragen. Die Fälle unterscheiden sich sehr stark z.B. in Bezug auf den vorgesehenen Heiratsort, den Geburtsort der Verlobten, die (frühere) Staatsangehörigkeit(en) der Verlobten, Vorehen, Scheidungen, Aufenthaltsorte. Sollte das Standesamt I in Berlin für Sie zuständig sein, können Sie hier eine Liste der erforderlichen Unterlagen abrufen.
  2. Unterlagen in der vorgeschriebenen Form zusammentragen
    Sollten Sie in Deutschland geboren sein und benötigen eine Geburtsurkunde/einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister, nehmen Sie bitte direkt mit dem Standesamt Ihres Geburtsorts Kontakt auf. Wenn Sie deutsche Staatsangehörige oder deutscher Staatsangehöriger sind, aber nicht in Deutschland geboren wurden und Ihre Geburt in einem deutschen Personenstandsregister nicht nachbeurkunden lassen haben, können Sie keine deutsche Geburtsurkunde/keinen beglaubigten Auszug aus einem deutschen Geburtenregister erhalten. Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt mit der ausländischen Behörde auf, die Geburtsurkunden für Ihren Geburtsort ausstellt.
  3. Antrag und Form
    Falls Sie vom zuständigen Standesamt in Deutschland ein Formular für den Antrag auf ein Ehefähigkeitszeugnis erhalten haben, nutzen Sie bitte dieses Formular. Wurde Ihnen kein Formular zur Verfügung gestellt, können Sie dieses Formular nutzen. Sollten Sie vom zuständigen deutschen Standesamt gebeten worden sein, Ihre Unterschriften unter dem Antragsformular beglaubigen zu lassen oder sollten Sie von Ihren originalen Unterlagen beglaubigte Kopien machen lassen wollen, so bitten wir Sie, über unsere Website einen Termin zu vereinbaren (Kategorie „Familienangelegenheiten“).
    Sollten Sie vom zuständigen deutschen Standesamt gebeten worden sein, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, so lesen Sie bitte hier weiter
  4. Antrag und Unterlagen per Post an das zuständige Standesamt nach Deutschland schicken
    Haben Sie alle Unterlagen in der notwendigen Form zusammengetragen, sind diese dem zuständigen deutschen Standesamt zuzuleiten. Das deutsche Standesamt wird Ihnen dann nach Zahlung der dortigen Bearbeitungsgebühr das Ehefähigkeitszeugnis per Post zuschicken.

Allgemeine Hinweise:

  • Ein Ehefähigkeitszeugnis ist nach Ausstellung sechs Monate gültig und wird auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellt.
  • Auskunft über die zur Eheschließung in Frankreich notwendigen Unterlagen können Sie ausschließlich bei der für Sie zuständigen französischen „Mairie“ (Bürgermeisteramt) erhalten.
  • Es kann in Einzelfällen lange dauern, bis Unterlagen beschafft werden können. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor der geplanten Eheschließung bei den entsprechenden Stellen und beantragen Sie die erforderlichen Unterlagen umgehend.
  • Ein „Certificat de coutume“ oder ein „Certificat de célibat“ (Ledigkeitsbescheinigung) stellen die deutsche Botschaft, die deutschen Generalkonsulate oder andere deutsche Stellen für die Eheschließungen in Frankreich nicht aus. Dies ist auch nicht erforderlich, wenn Sie ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Mehr Informationen finden auf der Seite „Certificat de coutume“
  • Grundsätzlich sind alle wiederbeschaffbaren Personenstandsurkunden beim deutschen Standesamt im Original vorzulegen/einzusenden. Sollten weitere Unterlagen in amtlich beglaubigter Kopie eingereicht werden, können solche beglaubigten Kopien an der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) oder bei der/dem zuständigen deutschen Honorarkonsulin oder Honorarkonsul nach Vorlage der Unterlagen im Original erstellt werden.
  • Urkunden, die nicht (auch) in deutscher Sprache ausgestellt worden sind, müssen von einer/einem vereidigten Übersetzerin oder Übersetzer übersetzt werden. Die Übersetzung muss grundsätzlich ebenfalls im Original vorgelegt werden. Die Standesämter vieler europäischer Staaten können Personenstandsurkunden auch auf einem mehrsprachigen (internationalem) Vordruck („formulaire plurilingue“) ausstellen. Dadurch entfiele insoweit eine Übersetzung in die deutsche Sprache. Bitte erkundigen Sie sich beim zuständigen deutschen Standesamt, ob eine solche Urkunde in Ihrem Fall genügen würde.
  • Die Anerkennung ausländischer Urkunden können Standesbeamte von einer formellen Bestätigung der Echtheit (bspw. Legalisation oder Apostille) abhängig machen. Verbindliche Auskünfte hierzu kann Ihnen nur das für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständige deutsche Standesamt erteilen. Französische Urkunden werden ggf. mit einer Übersetzung ohne weitere Förmlichkeit als echt anerkannt.
  • Die Unterschrift einer Person kann nur beglaubigt werden, wenn diese Person mit einem gültigen Ausweisdokument anwesend ist.
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