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Bundestagswahl 2025

Hand des Mannes auf dem Stimmzettel in die Wahlurne

Stimmzettel in die Wahlurne, © Colourbox.de

20.11.2024 - Artikel

Der Zeitpunkt der Wahl des 21. Bundestags steht noch nicht fest. Dennoch haben die Vorbereitungen dafür begonnen. Sie können schon jetzt die Eintragung ins Wählerverzeichnis beantragen!

Wahlrecht von Deutschen im Ausland

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes können unter bestimmten Bedingungen auch aus dem Ausland an in Deutschland abgehaltenen Bundestagswahlen teilnehmen, sofern sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Die Einzelheiten sind im Bundeswahlgesetz (BWG) und in der Bundeswahlordnung (BWO) geregelt.

Zu unterscheiden ist zwischen Deutschen, die sich (vorübergehend) im Ausland aufhalten, aber weiter in Deutschland gemeldet sind, und Deutschen, die dauerhaft im Ausland leben und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben.

Ausführliche Informationen zu diesem Thema gibt die Bundeswahlleiterin auf Ihrer Webseite: www.bundeswahlleiterin.de (Deutsche im Ausland)

Ein zusätzliches Informationsblatt der deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich finden Sie hier: Informationsmerkblatt

Häufig gestellte Fragen von Deutschen in Frankreich

Eine Urnenwahl in den Auslandsvertretungen ist nicht möglich. Auslandsdeutsche können nur per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen.

Deutsche Auslandsvertretungen können nur dann bei Rücksendung der ausgefüllten Briefwahlunterlagen unterstützen, wenn das Postsystem im jeweiligen Land langsam oder unzuverlässig ist.

Da dies in Frankreich nicht der Fall ist, können die Botschaft und die Generalkonsulate in Frankreich Ihren Wahlbrief nicht für Sie nach Deutschland weiterleiten.

Bitte achten Sie darauf, Ihren Brief ausreichend zu frankieren.


Ja. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass beim Versand der Briefwahlunterlagen aktuelle Anschriften vorliegen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis kann schon jetzt gestellt werden, auch wenn der Termin der Bundestagswahl noch nicht feststeht.

Das Antragsformular zum Download finden Sie auf der Webseite der Bundeswahlleiterin: Antrag auf Eintragung im Wählerverzeichnis



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