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Wiedergutmachung: Übergangsleistungen für hinterbliebene Ehegatten
Der deutsche Staat zahlt Übergangsleistungen an hinterbliebene Ehegatten von NS-Opfern, die bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten, © picture alliance/ www.press-photo.at/Christian Ammering
Hinterbliebene Ehegatten von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung können unter bestimmten Umständen Übergangsleistungen erhalten.
Hinterbliebene Ehegatten von Überlebenden nationalsozialistischer Verfolgung, die nach dem 01. Januar 2020 verstarben und bis zu ihrem Tod laufende Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) erhielten, können nach dem Tod ihres Ehegatten auf Antrag für eine Übergangszeit von neun Monaten finanzielle Leistungen erhalten. Die Höhe der Übergangszahlung richtet sich im Wesentlichen an der Mindestrente nach dem BEG.
Weitere Informationen zur Antragstellung, ein Merkblatt in verschiedenen Sprachen (deutsch, englisch, französisch, hebräisch) und das Antragsformular finden Sie auf der Webseite des zuständigen Bundesamts für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen: Arbeitsgruppe Anerkennungsleistungen BADV