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Informationen zum Führerschein in Frankreich
Die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich können in Führerscheinangelegenheiten nicht mitwirken. Sie besitzen keine fahrerlaubnisrechtlichen Kompetenzen.
Allemeines zu deutschen Führerscheinen
Mit Artikel 7 Nr. 2 a der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein werden Führerscheine in Deutschland seit dem 19. Januar 2013 unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis mit einer Gültigkeitsdauer von 15 Jahren ausgestellt und sind danach zu erneuern. Die Befristung bezieht sich lediglich auf das ausgestellte Dokument (Kartenführerschein) und nicht auf die damit zusammenhängende Fahrerlaubnis. Sie dient der Aktualisierung des Lichtbildes und ggf. des Namens.
Gemäß der Dreizehnten Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 11. März 2019 müssen zum 19.01.2033 alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnis bleibt aber bestehen. Die zeitliche Staffelung des Umtauschs für in Deutschland ausgestellte Führerscheine ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr hier abrufbar.
Anerkennung, Umschreibung und Geltungsdauer deutscher Führerscheine in Frankreich
Grundsätzlich ist ein in Deutschland ausgestellter Führerschein während der Dauer seiner Gültigkeit auch in Frankreich uneingeschränkt gültig. Dies gilt für touristische Aufenthalte ebenso wie bei einem Umzug nach Frankreich. Dies ergibt sich aus der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein. Nähere Informationen in deutscher Sprache finden sich hier. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einen grauen, rosafarbenen oder neuen deutschen Kartenführerschein handelt. Hiervon gelten nur wenige Ausnahmefälle (Führerscheinklassen M, L, S und T und Führerscheine für Minderjährige). Es empfiehlt sich, eine Kopie des deutschen Führerscheins an einem sicheren Ort aufzubewahren.
Sollten Sie bereits in Frankreich wohnhaft sein und im Besitz einer „grauen“ Fahrerlaubnis sein, empfiehlt sich ein Umtausch in Frankreich. Sollten Sie einen „rosa“ Führerschein haben, ist es empfehlenswert, eine Übersetzung bei sich zu führen.
Führerscheine, die seit dem 19.01.2013 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausgestellt werden und eine befristete Gültigkeitsdauer von 15 Jahren haben, müssen erst nach Ablauf der Gültigkeitsdauer in einen französischen Führerschein umgetauscht werden.
Vor einem Umzug nach Frankreich wird aus Gründen der Praktikabilität empfohlen, sich einen deutschen Kartenführerschein bei der deutschen Führerscheinstelle ausstellen zu lassen. Verziehen Sie dann nach Frankreich, können Sie den deutschen Kartenführerschein grundsätzlich bis zum Ablauf nutzen. Ein Umtausch in einen französischen Führerschein ist nur in einigen wenigen Ausnahmen vorgeschrieben (siehe Punkt III.)
- bei Straßenverkehrsverstoß
- bei Verlust/Diebstahl
- bei Ablauf des Führerscheins
- zur Beantragung eines internationalen Führerscheins.
In allen Fällen ist die Verfahrensweise identisch. Die Beantragung kann nur bei der dafür eingerichteten zentralen Stelle erfolgen.
Verlust/Diebstahl des deutschen Führerscheins in Frankreich
Haben Sie Ihren Führerschein verloren oder ist er gestohlen worden? Französische Polizeidienststellen nehmen lediglich Diebstahlsanzeigen auf. Für Verlustanzeigen (für Touristen nicht möglich) wenden Sie sich bitte an die Mairie Ihres Wohnortes. Diese stellt eine Bescheinigung aus, die zwei Monate gültig ist. Darin enthalten sein müssen jedoch die Führerscheinnummer, das Ausstellungsdatum sowie das Land, welches den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.
Wenn Sie nicht mehr im Besitz Ihres Führerscheins sind, müssten Sie sich dafür zunächst eine Karteikartenabschrift besorgen (siehe V.)
Die Deutsche Botschaft nimmt weder Verlust- noch Diebstahlanzeigen auf!
Auszug aus der Führerscheindatei bzw. Kartekartenabschrift
Zur Ausstellung des Ersatzführerscheines benötigt die französische Behörde einen Nachweis darüber, dass Ihr Führerschein gültig ist und welche Fahrerklassen Sie erworben haben (attestation de droit de conduire). Diese sogenannte Karteikartenabschrift, oder Auszug aus der Führerscheindatei mit ausdrücklicher Bestätigung, dass der Führerschein aktuell besteht – erhalten Sie bei der deutschen Führerscheinstelle Ihres letzten Wohnsitzes, der Stadt, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat oder – sofern Sie einen Kartenführerschein hatten - beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Abschrift kann dort formlos mit Ausweiskopie (nicht beglaubigt) beantragt werden (Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg). Eine evtl. erforderliche Übersetzung der Karteikartenabschrift kann durch einen Übersetzer Ihrer Wahl erfolgen. Informationen über weitere vorzulegende Unterlagen erhalten Sie unter folgendem Link.
Achtung: Die Botschaft kann keine derartigen Bescheinigungen ausstellen.
Sollten Sie in Deutschland wohnhaft sein, ist für die Beantragung eines neuen deutschen Führerscheins die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes in Deutschland zuständig. Ein Verzeichnis der deutschen Fahrerlaubnisbehörden finden Sie auf der Webseite des Kraftfahrzeug-Bundesamtes.
Ist Ihr deutscher Führerschein abhandengekommen und halten Sie sich nur für einen touristischen Aufenthalt in Frankreich auf, so reicht für die Rückfahrt nach Deutschland als „Führerscheinersatz“ in der Regel die Vorlage des polizeilichen Diebstahlprotokolls aus.
Weiterführende Links
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/pflichtumtausch-von-fuehrerscheinen.html