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Rente in Deutschland und Frankreich
Senioren auf einem Spaziergang (Symbolbild), © coulorbox.com
Hier finden Sie Kontaktdaten und Links zu Stellen, bei denen Sie sich zu Renten aus Deutschland und Frankreich informieren können.
Rente in Deutschland
Am 1. Oktober 2005 schlossen sich alle deutschen Rentenversicherungsträger - die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), die 22 Landesversicherungsanstalten (LVA), die Seekasse, die Bundesknappschaft und die Bahnversicherungsanstalt (BVA) - im Rahmen einer Organisationsreform zur „Deutschen Rentenversicherung“ zusammen. Die frühere Unterscheidung zwischen der Rentenversicherung für Angestellte und für Arbeiter wurde abgeschafft. An den Leistungen und Ansprüchen von Rentnerinnen und Rentnern und Beitragszahlenden änderte sich durch die Organisationsreform nichts.
Wenn Sie in Fragen zur Rentenversicherung in Deutschland oder zur Invalidenversicherung sowie Altersversicherung in Frankreich Auskunft oder eine Beratung benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Beratungsangebot der Deutschen Rentenversicherung
Ausführliche Informationen zu Beratungsangeboten, Anschriften, E-Mail-Adressen etc. finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung unter folgendem Link: Meine Zeit in Frankreich
Allgemeine Fragen, auch in französischer Sprache, können Sie an folgende E-Mail-Adresse senden: internationale-beratung@drv-bund.de
Bei Fragen zu Rentenangelegenheiten mit Bezug zu Frankreich wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz (Verbindungsstelle für Frankreich):
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz Eichendorffstraße 4-6 D-67346 Speyer http://www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de Tel.: +49 (0)6232 17-0 |
Rente in Frankreich
Bei Fragen zu Ansprüchen aus der Invaliditätsversicherung (assurance invalidité) wenden Sie sich bitte an:
Caisse primaire d'assurance maladie (CPAM) Ihres Departements
www.ameli.fr
Bei Fragen zur Altersrente (assurance retraite) wenden Sie sich an die Versicherungsanstalt Ihres Wohnsitzes in Frankreich:
In der Region Ile-de-France: Caisse nationale d'assurance vieillesse (CNAV) 75951 Paris Cedex 19 |
In der Region von Alsace-Moselle: Caisse régionale d'assurance vieillesse 36 rue du Doubs 67011 Strasbourg Cedex 1 |
In einer anderen Region: Caisse d’assurance retraite et de la santé au travail (Carsat) Die genaue Anschrift erfahren Sie unter www.lassuranceretraite.fr |
In einem Überseedepartement: Caisse générale de sécurité sociale (CGSS) Die genaue Anschrift erfahren Sie unter www.lassuranceretraite.fr |
Ausnahmen:
Wenn Sie eine Hinterbliebenenrente aus der Altersversicherung beantragen möchten und
- bereits eine eigene Altersrente beziehen, wenden Sie sich bitte an die Kasse, die Ihre Altersrente zahlt,
- Ihr Ehegatte bereits eine Altersrente bezog, wenden Sie sich bitte an die Kasse, die diese Altersrente zahlte.
Deutsch-französische Rentenberatungstage
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich bei regelmäßig durchgeführten zwischenstaatlichen Sprechtagen der zuständigen Versicherungsträger in zahlreichen grenznahen Orten beider Länder persönlich beraten zu lassen.
Wo muss ich meine Rente versteuern?
Am 31. März 2015 wurde von Deutschland und Frankreich ein neues Zusatzabkommen unterzeichnet, das das deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen vom 21. Juli 1959 in zahlreichen Punkten ändert. Insbesondere ändert das Zusatzabkommen 2015 das Besteuerungsrecht für Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Damit wurde dem dringenden Wunsch Frankreichs Rechnung getragen, Altersbezüge zukünftig weitestgehend im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Ab 2016 müssen daher deutsche Rentenbezüge in der französischen Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Steuerpflicht in Deutschland ist ab 2016 entfallen.
Grundsätzliche Informationen zur Besteuerung von deutschen Renten im Ausland und einen Link zum deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie hier: Zentrales Finanzamt für Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland