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Lebensbescheinigung
Rente, © colourbox
Eine Lebensbescheinigung dient dem Nachweis, dass der Rentenempfänger noch am Leben und damit zum Weiterbezug der Rente berechtigt ist.
Grundsatz: keine Lebensbescheinigung nötig
Mit einigen Ländern hat die Deutsche Rentenversicherung einen elektronischen Sterbedatenabgleich vereinbart. Im Rahmen von elektronischen Datenabgleichen werden mit bestimmten Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland durch über- und zwischenstaatliches Sozialversicherungsrecht verbunden ist (EU-Recht, Sozialversicherungsabkommen) in regelmäßigen Abständen (z.B. monatlich) entsprechende Abgleiche durchgeführt.
Frankreich gehört zu diesen Ländern (Stand 2022). Daher werden von der Deutschen Rentenversicherung grundsätzlich keine Vordrucke für Lebensbescheinigungen mehr nach Frankreich versandt.
Ausnahmen sind möglich
Dennoch gilt: Auch wenn mit einem Staat ein Sterbedatenabgleich vereinbart wurde und grundsätzlich auf eine Lebensbescheinigung verzichtet wird, können für bestimmte Personengruppen oder in Einzelfällen (z.B. Rentner, die nur eine deutsche Rente beziehen) weiterhin Lebensbescheinigungen erforderlich bleiben.
Sollte dies auf Sie zutreffen, können Sie Ihre Unterschrift auf dem Formular bei einer deutschen Auslandsvertretung in Frankreich, bei französischen Behörden oder Notariaten beglaubigen lassen. Nähere Informationen finden Sie in den Ihnen übersandten Unterlagen.