Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Krankenversicherungsschutz im Rahmen der Couverture Maladie Universelle
Krankenversicherung, Gesundheitskosten, © Colourbox.de
Krankenversicherungsschutz der Couverture Maladie Universelle ist für EU-Staatsangehörige in Frankreich nur in Ausnahmefällen gegeben.
Frankreich hat mit Dekret 2007-371 vom 21.03.2007 eine EU-Richtlinie in französisches Recht umgesetzt. Danach können nichterwerbstätige Angehörige eines anderen EU-Staats (also auch deutsche Staatsbürger), insbesondere Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Arbeitssuchende, nur noch dann in Frankreich rechtmäßig ihren Wohnsitz nehmen, wenn sie über ausreichende finanzielle Ressourcen verfügen und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz haben.
Wer am 23.11.2007 bereits Mitglied in der französischen Versicherung für den allgemeinen Krankenversicherungsschutz war (Couverture Maladie Universelle – CMU), erfüllt diese zweite Voraussetzung. Seit dem darf EU-Staatsangehörigen der Zugang zur CMU nur noch dann gewährt werden, wenn sie „in der Folge eines schicksahlhaften Ereignisses“ ihre Mittel oder ihre bisherige Krankenversicherung verlieren. Deutsche Staatsangehörige sollten also in der deutschen Krankenversicherung verbleiben.