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Antragstellung bei einem Honorarkonsul oder einer Honorarkonsulin
Deutsche Reisepaesse, © picture alliance
Unter Umständen können Sie auch bei einem deutschen Honorarkonsul oder einer deutschen Honorarkonsulin Ihren Antrag einreichen.
Die Beantragung von biometrischen Reisepässen und Personalausweisen sowie von vorläufigen Reisepässen und Kinderreisepässen ist bei den deutschen Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln in Ajaccio, Monaco, Montpellier, Nizza, Nouméa, Papeete (Tahiti), Rennes, Saint-Denis (La Réunion) und Toulouse möglich.
Bei den übrigen deutschen Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln können nur in Ausnahmefällen und bei besonderer Eilbedürftigkeit Anträge auf vorläufige Reisepässe (Gültigkeit maximal ein Jahr) entgegengenommen werden.
Für eine Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte direkt an die Honorarkonsulin oder den Honorarkonsul, die/der für Sie örtlich zuständig ist. Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen sowie die Antragsformulare finden Sie auf der Übersichtsseite: Reisepass und Personalausweis
Zusätzlich zu den Passgebühren bzw. Personalausweisgebühren fallen folgende Gebühren an:
Annahme und Weiterleitung des Passantrags oder Personalausweisantrags durch Honorarkonsularbeamte, denen die Botschaft übergeordnet ist | 85,00 Euro (gerundet) |
Annahme und Weiterleitung des Passantrags oder Personalausweisantrags durch Honorarkonsularbeamte, denen ein Generalkonsulat übergeordnet ist | 85,00 Euro (gerundet) |
Auslage für die Übersendung der Daten an die übergeordnete berufskonsularische Vertretung | zwischen 9,00 Euro und 12,00 Euro |
Auslagen für Zusendung des neu ausgestellten Reisepasses oder Personalausweises per Einschreiben mit Rückschein | 9,00 Euro (Frankreich Festland) 12,00 Euro (Frankreich Übersee) |