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Wohnortänderung

Wohnortänderung

Wohnortänderung, © dpa

07.02.2024 - Artikel

Wenn Sie in Deutschland abgemeldet sind und Ihren Wohnsitz in Frankreich nehmen, empfehlen wir Ihnen, auch in Ihrem Reisepass die Änderung des Wohnsitzes vornehmen zu lassen.

Verfahren

Die Eintragung des neuen Wohnortes in Ihren Reisepass/Personalausweis können Sie auf dem Postweg erledigen. Bitte schicken Sie uns zu:

  • den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Wohnortänderung:
    Antrag auf Wohnortänderung (deutsch/französisch)
    Antrag auf Wohnortänderung (deutsch/englisch)
  • den zu ändernden Reisepass/Personalausweis im Original
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland (bei Zuzug aus Deutschland oder wenn der deutsche Wohnort noch im Pass steht)
  • Adressnachweis für Frankreich (z.B. Strom-/ Gas-/ Wasser-/ Telefonrechnung, Mietquittung)
  • für das Generalkonsulat Straßburg: einen Scheck über 9,00 Euro, ausgestellt auf „Consulat Général d’Allemagne
    für das Generalkonsulat Marseille: bitte legen Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag (Einschreiben) bei
    für die Botschaft Paris: schicken Sie bitte keinen Scheck und keinen frankierten Rückumschlag. Für die Rücksendung Ihres Identitätsdokuments werden pro Dokument Auslagen in Höhe von 9,00 Euro (bei Übersendung nach Übersee 12,00 Euro) erhoben. Auf welches Konto die Auslagen überwiesen werden müssen, teilen wir Ihnen per E-Mail mit.

Wenn Sie die Änderung des Wohnorts persönlich beantragen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin bei der für Ihren aktuellen Wohnort zuständigen Auslandsvertretung: Terminvereinbarung

Zuständige deutsche Auslandsvertretung

Wohnortänderungen in Reisepass und Personalausweis werden ausschließlich von der Botschaft Paris (auch für den Amtsbezirk des Generalkonsulats Bordeaux), dem Generalkonsulat Marseille (auch für den Amtsbezirk des Generalkonsulats Lyon) und dem Generalkonsulat Straßburg erledigt.

Gebühr und Bearbeitungszeit

Die Wohnortänderung erfolgt gebührenfrei. Lediglich Auslagen für den Versand per Einschreiben fallen bei postalischer Beantragung an.

Die Bearbeitung bei persönlicher Vorsprache erfolgt sofort. Bei postalischer Beantragung erfolgt die Bearbeitung so schnell wie möglich innerhalb weniger Werktage.


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