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Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
Staatsangehörigkeitsausweis (Symbolbild), © Ute Grabowsky/photothek.net
Gelegentlich fällt bei einem Passantrag auf, dass die deutsche Staatsangehörigkeit einer Person verloren gegangen sein könnte. In diesen Fällen kann ein Feststellungsverfahren notwendig werden.
Was ist ein Feststellungsverfahren?
Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit dient dazu, verbindlich feststellen zu lassen, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Wenn Sie schon seit langer Zeit nicht mehr über einen gültigen deutschen Reisepass/ Personalausweis verfügen und Zweifel daran bestehen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit noch besitzen, kann in diesem Verfahren überprüft werden, wann und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben oder verloren haben.
Besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit, wird Ihnen als Nachweis ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.
Wie stelle ich einen Antrag, wenn ich in Frankreich lebe?
Eine Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag erfolgt nur, wenn die antragstellende Person hierfür ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht. Ein Staatsangehörigkeitsausweis wird in der Regel nur dann benötigt, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen Stelle verlangt wird.
Alle Anträge von im Ausland lebenden Personen werden beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Deutschland bearbeitet. Die Anträge können direkt per Einschreiben an das Bundesverwaltungsamt geschickt werden. Alternativ können Sie Ihren Antrag auch über die Botschaft Paris oder das Generalkonsulat Marseille einreichen. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit der für Sie zuständigen Auslandsvertretung auf.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Informationen über das Antragsverfahren und die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts: