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Negativbescheinigung

Negativbescheinigung

Negativbescheinigung, © dpa

21.01.2022 - Artikel

Wenn Sie nachweisen müssen, dass Sie die deutsche Staats­angehörig­keit nicht besitzen, können Sie eine Negativbescheinigung beantragen.

Wann benötige ich eine Negativbescheinigung?

Grundsätzlich benötigen Sie eine Negativbescheinigung nur, wenn Sie von Ihrem Heimatstaat oder einer deutschen Behörde dazu aufgefordert werden nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen. Dies kann immer dann vorkommen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden, von deutschen Vorfahren abstammen oder sehr lange in Deutschland wohnhaft waren.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland haben, ist zuständige Behörde das Bundesverwaltungsamt in Deutschland. Dort wird geprüft, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit jemals besessen haben oder nicht. Bei ehemaligen Deutschen prüfen wir, ob, wann und auf welcher Grundlage Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

Wie sieht die Bescheinigung aus?

Kann festgestellt werden, dass die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besteht, wird eine so genannte Negativbescheinigung ausgestellt. Die Negativbescheinigung, die das Bundesverwaltungsamt ausstellt, ist eine formlose Bescheinigung, versehen mit einem amtlichen Dienstsiegel. Erfahrungsgemäß werden diese Bescheinigungen in Frankreich so anerkannt.

Wo kann ich die Bescheinigung beantragen?

Sie können die Negativbescheinigung direkt beim Bundesverwaltungsamt beantragen. Alle Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamts: Negativbescheinigung

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