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Beglaubigung von Kopien

Foto eines Stempels

Foto eines Stempels, © colourbox

01.03.2024 - Artikel

Bei der Kopiebeglaubigung wird bestätigt, dass eine Ablichtung von einem Dokument mit dem Original übereinstimmt.

Allgemeines

Beglaubigte Kopien können von einer deutschen Auslandsvertretung in Frankreich gefertigt werden, wenn das dazugehörige Original vorliegt und das entsprechende Dokument für den Gebrauch in Deutschland bestimmt ist.

Wo kann ich Kopien beglaubigen lassen?

Neben der Botschaft Paris und den Generalkonsulaten in Marseille, Lyon, Straßburg und Bordeaux können auch viele der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln Kopiebeglaubigungen vornehmen. Meist ist im Vorfeld eine Terminvereinbarung notwendig:

Generalkonsulat Bordeaux: Terminvereinbarung über das Kontaktformular
Generalkonsulat Lyon: Terminvereinbarung über das Kontaktformular
Generalkonsulat Marseille: hier können Sie online Termine vereinbaren
Botschaft Paris: Dienstag und Donnerstag zu festen Zeiten ohne Terminvergabe (siehe Rubrik „Öffnungszeiten“)
Generalkonsulat Straßburg: Terminvereinbarung über das Kontaktformular
Honorarkonsuln: Übersicht und Kontakt

Bitte prüfen Sie über den Konsularfinder, welche Auslandsvertretung in Frankreich oder Übersee für Ihren Wohnort zuständig ist:

Konsularfinder Frankreich
Konsularfinder für die französischen Überseegebiete

Welche Kopien können nicht beglaubigt werden?

Die Legalisation und Übersetzung von algerischen und tunesischen Behörden ausgestellten schulischen und akademischen Urkunden (Abiturzeugnisse, Hochschulabschlüsse, Notenaufstellungen, usw.) durch die deutschen Botschaften in Algier und Tunis wurden eingestellt.

Dies hat zur Folge, dass auch die deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich von diesen Urkunden keine beglaubigten Kopien mehr anfertigen. Es soll der Anschein vermieden werden, dass im Rahmen der Kopiebeglaubigung die Echtheit der Unterschrift und die Befugnis des Ausstellers einer Urkunde geprüft wurden. Diese Prüfung erfolgt regelmäßig nur im Rahmen einer Legalisation.

Anerkannte Sprachzertifikate (Goethe-Zertifikat, ÖSD, etc.) sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Gebühren

Für Kopiebeglaubigungen fallen an der Auslandsvertretung Gebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Besonderen Gebührenverordnung des Auswärtigen Amts (AABGebV).
Die Gebühren für Kopiebeglaubigungen werden mit regional variierenden Festgebühren abgerechnet. Daher ergeben sich teilweise unterschiedliche Gebühren für die verschiedenen deutschen Auslandsvertretungen in Frankreich.

Kopiebeglaubigung an der Botschaft Paris (pro Schriftstück, unabhängig von der Seitenzahl)
Wird die Kopiebeglaubigung verschiedener Dokumente für eine andere Amtshandlung benötigt (z.B. für eine Geburtsanzeige), so fällt die Gebühr nur einmal an.

27,83 €
gerundet:
28,00 €

Kopiebeglaubigungen an den Generalkonsulaten Marseille, Lyon, Straßburg oder Bordeaux (pro Schriftstück, unabhängig von der Seitenzahl)
Wird die Kopiebeglaubigung verschiedener Dokumente für eine andere Amtshandlung benötigt (z.B. für eine Geburtsanzeige), so fällt die Gebühr nur einmal an.

31,50 €
gerundet:
32,00 €

Die Gebühren sind sofort zu entrichten. Sie können bar oder mit Kreditkarte bezahlen.

Aus technischen Gründen kommt es derzeit gelegentlich zu einem Ausfall der Kreditkartenzahlung. Wenn Sie sichergehen möchten, dass es nicht zu Verzögerungen kommt, sehen Sie entsprechende Barmittel vor.

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