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Übersetzungen
Sprachen (Symbolbild), © colourbox
Hier finden Sie Links zu Listen von vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern.
Allgemeines
Die konsularischen Vertretungen Deutschlands in Frankreich sind nicht befugt, Übersetzungen vorzunehmen oder die Richtigkeit einer Übersetzung zu bestätigen.
Müssen Sie bei einer französischen Stelle ein deutsches Dokument in französischer Übersetzung vorlegen, so ist diese in der Regel von einer beim Berufungsgericht (Cour d'Appel) zugelassenen Fachperson zu erstellen. Es besteht dabei keine Verpflichtung, eine Übersetzerin oder einen Übersetzer zu wählen, der bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Berufungsgericht zugelassen ist. Vielmehr können Sie landesweit auswählen.
Darüber hinaus werden in Frankreich auch Übersetzungen anerkannt, die von in Deutschland vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern gefertigt wurden (siehe Artikel 9 des Abkommens vom 13. September 1971 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation).
Übersetzungen in Frankreich: Adressen
Die aktuellen Listen aller bei den französischen Berufungsgerichten zugelassenen Expertinnen und Experten - darunter auch Übersetzerinnen und Übersetzer - ist auf der folgenden Homepage veröffentlicht:
Sie können dort gezielt nach Angeboten in einzelnen Städten suchen. Die Liste für Paris können Sie hier einsehen:
Übersetzungen in Deutschland: Adressen
In der Regel erfordert der Übersetzungsauftrag keine persönliche Vorsprache. Wenn Sie eine Übersetzerin oder einen Übersetzer in Deutschland beauftragen möchten, hilft die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen bei der Suche nach einer geeigneten Person: Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank