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Liste deutschsprachiger Rechtsanwälte, Notare und Beratern in Steuerfragen im Amtsbezirk des Generalkonsulats Strassburg (Alsace, Lorraine, Champagne-Ardenne)
I. Haftungsausschluss
Die folgenden Hinweise und die Benennung der Anwälte erfolgen unverbindlich und ohne Gewähr. Der Mandant hat für alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit dem erteilten Mandat selbst aufzukommen.
II. Allgemeine Hinweise
1. Anwaltszwang
Grundsätzlich besteht in mündlichen Verfahren vor französischen Gerichten kein Anwaltszwang. Dieser besteht in allen schriftlichen Verfahren, d. h. vor dem Tribunal de Grande Instance (Landgericht) und vor der Cour d’Appel (Berufungsgericht). Außer vor der Cour de Cassation (Kassationsgerichtshof für Revisionen) und dem Conseil d’Etat (Oberstes Verwaltungsgericht), wo nur die an diesen Gerichten zugelassenen Anwälte vertreten können, kann ein in Frankreich zugelassener Anwalt vor allen Gerichten auftreten. In Verfahren vor dem Tribunal de Grande Instance, an dem ein Anwalt nicht zugelassen ist, benötigt er einen Korrespondenzanwalt zur Abwicklung der Prozessformalitäten, kann aber vor diesem Gericht selbst plädieren.
2. Strafverfahren
In Strafverfahren können sich Angeklagte wie Opfer (als Zivilpartei) selbst vertreten. Angeklagte können sich einen Pflichtverteidiger (avocat commis d’office) und Opfer einen Rechtsanwalt über den Weg der Prozesskostenhilfe stellen lassen. Opfer von Gewaltverbrechen haben ohne Einkommensgrenzen Zugang zu Prozesskostenhilfe. Anwaltspflicht besteht vor der Cour d’Assises (dem für Verbrechen zuständigen Schwurgericht), das notfalls einen Pflichtverteidiger stellt.
3. Kosten
In Frankreich ist seit dem 01.01.2012 im Berufungsverfahren eine Gerichtsgebühr von
225,- € Euro eingeführt worden (nicht bei Prozesskostenhilfe). Ansonsten gibt es keine Gerichtskosten wie im deutschen Recht.
Eine dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vergleichbare Gebührenordnung für Rechtsanwälte gibt es nicht. Das Anwaltshonorar wird bei der Beauftragung frei vereinbart (Pauschale oder üblicherweise nach einem Stundensatz); Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist erlaubt, das nach Abschluss des Mandats fällig wird, aber niemals über 15 % liegen sollte.
Nach den französischen Berufsstandesregeln für Rechtsanwälte soll das Honorar nach bestimmten Bemessungskriterien (wie z. B. dem Streitwert, der Komplexität der Sache, dem Bearbeitungsaufwand etc.) festgelegt werden.
Bei einem ersten Mandat wird in der Regel ein angemessener Vorschuss erhoben, der ebenfalls nach den vorgenannten Kriterien festzulegen ist. Seit August 2015 muss generell im Vorfeld eine schriftliche Vereinbarung (sog. „conventions honoraires“) zwischen dem Rechtsanwalt und seinem Mandanten geschlossen werden, in denen Honorarfragen für die betreffende Angelegenheit schriftlich festgehalten werden. Der Mindeststundensatz liegt derzeit bei ca. 200,- bis 250,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (20 %). Höhere Honorare sind jedoch möglich. Zudem fallen Kosten in Höhe von 13,- Euro für das sogenannte Plädierrecht an, die für jeden vor Zivil- oder Strafgerichten vorgetragenen Rechtsfall gezahlt werden müssen.
Die Kosten des Rechtsstreits („frais et dépense de justice“) trägt in Frankreich grundsätzlich der Unterlegende. Davon sind die Anwaltskosten ausgenommen, die jede Partei selbst zu tragen hat. Artikel 700 der französischen Zivilprozessordnung sieht jedoch vor, dass jede Partei die Festsetzung einer Honorarpauschale durch das Gericht beantragen kann. Ob und in welcher Höhe diesem Antrag stattgegeben wird, liegt im Ermessen des Richters. Die Erfahrung zeigt, dass die von den Gerichten angeordneten Honorarpauschalen weit unter den tatsächlich berechneten Honoraren liegen.
Klagen, Gerichtsentscheidungen und Schriftsätze zwischen Anwälten werden in der Regel durch Gerichtsvollzieher zugestellt. Diese rechnen nach einer Gebührenordnung ab. Nach Zustellung der Klage an den Beteiligten wird diese von dem Anwalt bei Gericht eingereicht. Kosten für einen vom Gericht bestellten Sachverständigen sind zunächst von der antragstellenden Partei zu zahlen.
4. Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe (aide juridictionnelle) kann grundsätzlich jedem gewährt werden, der einen Rechtsstreit in Frankreich führt und gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Das Antragsformular und ein ausführliches Merkblatt können auf der Homepage des französischen Justizministeriums www.justice.gouv.fr abgerufen werden, hier auf „droits et démarches“ und „formulaires pour les particuliers“ klicken, anschließend auf „aide juridictionnelle“. Die Prozesskostenhilfe ist abhängig von den Einkünften des Antragstellers. Zugrunde gelegt werden die monatlichen Durchschnittseinkünfte des Vorjahres. Bei der Berechnung der Schwellenwerte werden Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen, die im Haushalt des Antragstellers leben, berücksichtigt. Der vom Mandanten selbst zu tragende Teil der Prozesskosten wird mit dem Anwalt frei ausgehandelt.
In Frankreich wird der Antrag an das „Bureau d’Aide Juridictionnelle“ beim zuständigen Tribunal de Grande Instance gerichtet. Diese Stelle bestellt nach Überprüfung der Einkünfte einen Anwalt. Der Anwalt kann, sofern er beim zuständigen Gericht zugelassen ist, auch frei gewählt werden, wenn er sein schriftliches Einverständnis zu seiner Beauftragung gegeben hat.
Deutsche, die ihren Wohnsitz nicht in Frankreich haben, können ebenfalls Prozesskostenhilfe für in Frankreich zu führende Verfahren beantragen. Von Deutschland aus kann der Antrag auf „aide juridictionnelle“ über das für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige deutsche Amtsgericht gestellt werden. Erfahrungsgemäß vergehen bei Anträgen, die vom Ausland ausgestellt werden, oft Monate bis zur Bestellung eines Anwaltes. Es ist deshalb ratsam, einen ortsansässigen Anwalt zu bitten, das Mandat zu übernehmen und die Formalitäten für die Beantragung von „aide juridictionelle“ für seinen zukünftigen Mandanten direkt in Frankreich zu erledigen. Wichtig: Dabei können nur Anwälte bestellt werden, die vor dem örtlich zuständigen Gericht zugelassen sind.
5. Kostenlose Rechtsberatung
Kostenlose Rechtsberatung, die die Konsultierung eines Rechtsanwaltes in der Regel nicht ersetzen kann, bieten folgende Einrichtungen:
- Maison de la Justice et du Droit (gibt es nicht in jedem Departement)
- Palais de Justice, Paris, von Montag bis Freitag zwischen 9.00 und 12.00 Uhr
- jedes der zwanzig Bürgermeisterämter in Paris, in der Regel ein bis zwei Abende in der Woche
- Centre d’ information des règlements administratifs
- die Handelskammern
- SOS-Avocat, telefonische Beratung abends im Pariser Justizpalast
Außerhalb von Paris erteilen die örtlich zuständigen Anwaltskammern Auskünfte über kostenlose Beratungen.
Weitere nützliche Informationen und Adressen finden sich auf der Internetseite des französischen Justizministeriums unter www.justice.gouv.fr
III. AVOCATS À LA COUR
(bei französischen Gerichten zugelassene Anwälte, die auch in deutscher Sprache korrespondieren)
Von Deutschland aus wählen Sie bitte die 0033 und dann die angegebene Rufnummer ohne die erste Null
Dr. ALIMI, Myriam |
31 boulevard d’Anvers |
Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht, Immobilienrecht, Insolvenzrecht |
ANTELITIS |
28 rue du Maréchal Foch |
Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Vertriebsrecht, E-Commerce, Compliance |
arteJURIS |
6 avenue de la Marseillaise |
Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Erb- und Erbschaftssteuerrecht, Menschenrechte |
AVIRA |
75 avenue des Vosges |
Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Schadensrecht |
CANET, Alice |
6 avenue de la Marseillaise |
|
ECOVIS Strasbourg |
14 Quai Kléber |
Immobilienrecht, Strafrecht, Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht |
ENGLER + associés |
8 rue Schwendi |
Steuerrecht, Verfahrensrecht, Bilanzrecht, Arbeitsrecht |
HANS & ASSOCIÉS STRASBOURG |
2 square du Château |
Unternehmensgründung, Buchhaltung inkl. Steuerberatung, Lohnbuchhaltung inkl. Arbeitsrecht, Wirtschaftsprüfung |
KPMG SA |
200 rue de Paris |
Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Umstrukturierung, Wirtschaftsrecht |
NOLL, Cathy |
33 avenue Robert Schuman |
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Betriebskrankheiten und Betriebsunfälle |
PMGS Avocats AARPI |
8 rue de Reims |
Handels- und Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Insolvenzrecht |
SCHULTZE & BRAUN GMBH |
2 Avenue de la Forêt Noire |
Insolvenzrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht, Prozessrecht |
SCP GRIMAL GATIN BENOIT RALLET |
12a rue du Parc |
Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Immobilienrecht |
SCP BSP AVOCATS ASSOCIES |
74 rue Jean Monnet |
Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht |
CAA JURIS EUROPAE TASSI, Jules P. |
11a rue du Fossé des Treize |
Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Arbeitsrecht |
WIEBE, Juan-Fernando |
14 quai Kléber |
Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht, Forderungsdurchsetzung |
DEUTSCH-FRANZÖSISCHE KANZLEI WISSMANN |
16 avenue de la Marseillaise |
Vertragsrecht, Handelsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht |
Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. | Bahnhofsplatz 3 D-77694 Kehl Tel: 0049 7851 991 480 info@cec-zev.eu www.cec-zev.eu |
alle Rechtsgebiete |
IV. Notare
Valentin Schott # Yannick Schott |
1 rue du Dôme F-67001 Strasbourg Tel.: 0388 32 10 87 Fax: 0388 75 65 14 |
Erbschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Immobilienrecht |
SCP Pierre MAZERAND Audrey GLADY |
1 rue des fleurs |
Familienrecht, Immobilienrecht, Erbschaftrecht |