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Polizeiliches Führungszeugnis
Polizeiliches Führungszeugnis © dpa
Das Führungszeugnis, umgangssprachlich auch „polizeiliches Führungszeugnis“ genannt, ist eine auf grünem Spezialpapier gedruckte Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht.
Antragstellung
Ein deutsches Führungszeugnis können Sie beim Bundesamt für Justiz in Deutschland beantragen. Das ist auch dann möglich, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz: Führungszeugnis aus dem Ausland beantragen
Das Antragsformular in deutscher, englischer und französischer Sprache finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Bundesamts für Justiz
- Polizeiliches Führungszeugnis für Personen aus dem Ausland (in deutscher Sprache)
- Formulaire de demande d’extrait de casier judiciaire depuis un autre pays que l’Allemagne (in französischer Sprache)
- Certificate of conduct for persons living outside Germany (in englischer Sprache)
Ihre Personendaten und Unterschrift auf dem Antrag müssen amtlich bestätigt sein. Die kann durch eine deutsche Auslandsvertretung, eine ausländische Behörde oder eine/n Notar/in erledigt werden. Sie müssen dafür neben dem ausgefüllten Antragsformular ein gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis, nicht: titre de séjour!) vorlegen.
Bestätigung durch eine deutsche Auslandsvertretung in Frankreich
Neben der Botschaft Paris und den Generalkonsulaten in Marseille, Lyon, Straßburg und Bordeaux können auch viele der Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln amtliche Bestätigungen vornehmen. Im Vorfeld ist eine Terminvereinbarung notwendig:
Generalkonsulat Bordeaux: Terminvereinbarung über das Kontaktformular
Generalkonsulat Lyon: Terminvereinbarung über das Kontaktformular
Generalkonsulat Marseille: hier können Sie online Termine vereinbaren
Botschaft Paris: hier können Sie online Termine vereinbaren
Generalkonsulat Straßburg: Terminvereinbarung über das Kontaktformular
Honorarkonsuln: Übersicht und Kontakt
Bitte prüfen Sie über den Konsularfinder, welche Auslandsvertretung in Frankreich oder Übersee für Ihren Wohnort zuständig ist:
Konsularfinder Frankreich
Konsularfinder für die französischen Überseegebiete
Gebühren
Für die Bescheinigung durch eine deutsche diplomatische oder konsularische Vertretung wird eine Gebühr in Höhe von 36,00 € fällig. Die Zahlung kann bei Vorsprache in der Vertretung bar oder mit Kreditkarte beglichen werden.
Aus technischen Gründen kommt es derzeit gelegentlich zu einem Ausfall der Kreditkartenzahlung. Wenn Sie sichergehen möchten, dass es nicht zu Verzögerungen kommt, bringen Sie den Betrag bitte passend in bar mit.
Dazu kommt eine Gebühr in Höhe von 13,00 € für das Führungszeugnis selbst. Die Gebühr wird direkt vom Bundesamt für Justiz erhoben. Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Justiz: Antrag aus dem Ausland: Gebühren