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Kommunalwahlen in Frankreich 2026 (Élections municipales)

Hand des Mannes auf dem Stimmzettel in die Wahlurne

Stimmzettel in die Wahlurne © Colourbox.de

19.01.2026 - Artikel

Als EU-Staatsangehörige/r wahlberechtigt

Wenn Sie als Angehörige/r eines EU-Mitgliedstaats wie z.B. Deutschland Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Frankreich haben und älter als 18 Jahre als sind, können Sie an den Kommunalwahlen (élections municipales) in Frankreich teilnehmen. Die nächsten Kommunalwahlen finden am 15. und 22. März 2026 statt.

Eintragung ins französische Wählerverzeichnis

Informationen zur Eintragung in das französische Wählerverzeichnis (listes électorales) finden Sie auf der Webseite des französischen Innenministeriums: Élections municipales
Auch auf service-public.gouv.fr finden Sie nützliche Informationen: Élections: droit de vote d'un citoyen européen en France

Die Eintragung ins Wählerverzeichnis muss bis spätestens 4. Februar 2026 (bei online-Eintragung) bzw. 6. Februar 2026 (bei persönlicher Eintragung in der Mairie) erfolgt sein.

Zur Eintragung ins Wählerverzeichnis benötigen Sie als Nachweis Ihres gewöhnlichen Aufenthalts in Frankreich einen Wohnsitznachweis (justicatif de domicile). Dies kann z.B. eine Bescheinigung des Strom-, Gas- oder Wasserversorgers mit Ihrem Namen im Adressfeld sein, die Sie in der Regel unkompliziert direkt bei Ihrem Anbieter herunterladen können.

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